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Biwakieren

Verfasst: 03.09.2003, 19:38
von JUSLINE
Mich würde interessieren, wie die gesetzliche Lage in Bezug auf biwakieren (ohne Zelt) geregelt ist. Oder ob man sich dabei in einem rechtsfreien Raum bewegt.



Vielen Dank


RE: Biwakieren

Verfasst: 03.09.2003, 22:47
von JUSLINE
in wien s. dazu die ortspolizeiliche kampierverordnung http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht ... 550000.htm sowie die grünanlagenverordnung http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht ... 700000.htm



auf strassen mit öffentlichem verkehr bräuchte man eine bewilligung zu deren benützung zu verkehrsfremden zwecken.



weiters interessant: forstrechtliche bestimmungen, privatrecht (wg. besitzstörung) und viele andere mehr...