Mich würde interessieren, wie die gesetzliche Lage in Bezug auf biwakieren (ohne Zelt) geregelt ist. Oder ob man sich dabei in einem rechtsfreien Raum bewegt.
Vielen Dank
Biwakieren
RE: Biwakieren
in wien s. dazu die ortspolizeiliche kampierverordnung http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht ... 550000.htm sowie die grünanlagenverordnung http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht ... 700000.htm
auf strassen mit öffentlichem verkehr bräuchte man eine bewilligung zu deren benützung zu verkehrsfremden zwecken.
weiters interessant: forstrechtliche bestimmungen, privatrecht (wg. besitzstörung) und viele andere mehr...
auf strassen mit öffentlichem verkehr bräuchte man eine bewilligung zu deren benützung zu verkehrsfremden zwecken.
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