Frage zu §944 BGB
Verfasst: 29.09.2025, 19:50
Hallo,
habe eine Frage zum Wort des o.g. Paragraphen
Was bedeutet das genau? Der Erblasser darf sein gesamtes Vermögen verschenken, ein entsprechender Schenkungsvertrag ist aber nur gültig, wenn er max. die Hälfte seines Vermögens verschenkt...?
Das verstehe ich nicht...
Wer kann mir helfen? Konkret geht es um die Schenkung eines Vermögens eines Verstorbenen in Bulgarien, der mir (Deutscher, Wohnsitz: Österreich) sein Barvermögen schenken wollte. Sein Notar hat mir hierzu eine Schenkungsurkunde zugeschickt, die ich unterschreiben soll. In dieser wird auf diesen §944 BGB verwiesen.
Was bedeutet das für mich?
Danke schön Mal vorab für Eure Hilfe!
Viele Grüße, Bernd
habe eine Frage zum Wort des o.g. Paragraphen
Was bedeutet das genau? Der Erblasser darf sein gesamtes Vermögen verschenken, ein entsprechender Schenkungsvertrag ist aber nur gültig, wenn er max. die Hälfte seines Vermögens verschenkt...?
Das verstehe ich nicht...
Wer kann mir helfen? Konkret geht es um die Schenkung eines Vermögens eines Verstorbenen in Bulgarien, der mir (Deutscher, Wohnsitz: Österreich) sein Barvermögen schenken wollte. Sein Notar hat mir hierzu eine Schenkungsurkunde zugeschickt, die ich unterschreiben soll. In dieser wird auf diesen §944 BGB verwiesen.
Was bedeutet das für mich?
Danke schön Mal vorab für Eure Hilfe!
Viele Grüße, Bernd