Verbrauch - Bezug - Rücklieferung
Verfasst: 19.09.2025, 22:50
Hallo!
Wie ist im HeizKG der Begriff "Verbrauch" bzw. "tatsächlicher Verbrauch" definiert?
Konkretes Beispiel: Der (elektronische, fernablesbare) Wärmemengenzähler neuester Ausführung misst nur die Energie, die in das Nutzungsobjekt (zB Wohnung) geliefert wird. Ist aber zB die Vorlauftemperatur niedriger als der Rücklauf, so wird Energie aus der Wohnung zurück in den allgemeinen Teil der Heizanlage geliefert - also in der Wohnung nicht verbraucht.
Die Begriffe "Bezug" bzw. "(Rück)-Lieferung" kommen im HeizKG nicht vor.
Die üblichen Wärmemengenzähler zählen nur in eine Richtung. Durch tageszeitliche Schwankungen und entsprechendes Nutzerverhalten kann der Vorlauf (VL) eine niedrigere Temperatur haben als der Rücklauf (RL). Diese zurück gelieferte Energie wird bei der Heizkostenabrechnung nicht berücksichtigt. Es könnte also vom Messdienstleister mehr Energie berechnet werden, als tatsächlich verbraucht wurde.
Die Frage ist, ob "tatsächlicher Verbrauch" die Energie-Differenz zwischen Bezug (in die Wohnung) und Rücklieferung (aus der Wohnung) ist oder ob "tätsächlicher Verbrauch" nur den Bezug der Energie meint und eine Rückspeisung nicht berücksichtigt.
Bei der Rücklieferung aus einer Nutzungseinheit ins allgemeine System handelt es sicher nur um geringste Energiemengen. Das Messprinzip sollte meiner Ansicht nach am Stand der Technik sein und beide Energierichtungen erfassen. Ansonsten wäre es ja möglich, dass mehr als 100% der aus einem Energieträger umgewandelten Energie als Wärme an die Abnehmer verkauft wird.
Wie sieht das der Gesetzgeber? Was ist die Intuition, dass diese Punkte im HeizKG nicht vollumfänglich geklärt sind?
Wie ist im HeizKG der Begriff "Verbrauch" bzw. "tatsächlicher Verbrauch" definiert?
Konkretes Beispiel: Der (elektronische, fernablesbare) Wärmemengenzähler neuester Ausführung misst nur die Energie, die in das Nutzungsobjekt (zB Wohnung) geliefert wird. Ist aber zB die Vorlauftemperatur niedriger als der Rücklauf, so wird Energie aus der Wohnung zurück in den allgemeinen Teil der Heizanlage geliefert - also in der Wohnung nicht verbraucht.
Die Begriffe "Bezug" bzw. "(Rück)-Lieferung" kommen im HeizKG nicht vor.
Die üblichen Wärmemengenzähler zählen nur in eine Richtung. Durch tageszeitliche Schwankungen und entsprechendes Nutzerverhalten kann der Vorlauf (VL) eine niedrigere Temperatur haben als der Rücklauf (RL). Diese zurück gelieferte Energie wird bei der Heizkostenabrechnung nicht berücksichtigt. Es könnte also vom Messdienstleister mehr Energie berechnet werden, als tatsächlich verbraucht wurde.
Die Frage ist, ob "tatsächlicher Verbrauch" die Energie-Differenz zwischen Bezug (in die Wohnung) und Rücklieferung (aus der Wohnung) ist oder ob "tätsächlicher Verbrauch" nur den Bezug der Energie meint und eine Rückspeisung nicht berücksichtigt.
Bei der Rücklieferung aus einer Nutzungseinheit ins allgemeine System handelt es sicher nur um geringste Energiemengen. Das Messprinzip sollte meiner Ansicht nach am Stand der Technik sein und beide Energierichtungen erfassen. Ansonsten wäre es ja möglich, dass mehr als 100% der aus einem Energieträger umgewandelten Energie als Wärme an die Abnehmer verkauft wird.
Wie sieht das der Gesetzgeber? Was ist die Intuition, dass diese Punkte im HeizKG nicht vollumfänglich geklärt sind?