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Als Schöffe geladen trotz minderjährigen Kind
Verfasst: 19.09.2025, 21:29
von H. M.
Ich zweifle ernsthaft daran ob ich nicht irrtümlich ausgelost wurde als Schöffe - bin bereits am Gericht geladen. Mein jüngstes Kind ist 10 Jahre alt - wäre das nicht ein Befreiungsgrund - hat mich die Gemeinde irrtümlich in den Lostopf gegeben. Übrigens das Justizministerium hat mir diese Frage nicht klar beantwortet - sondern an die Gemeinde verwiesen. Wer war schon mal Schöffe trotz minderjährigem Kind? Danke
Re: Als Schöffe geladen trotz minderjährigen Kind
Verfasst: 20.09.2025, 02:33
von alles2
Die Befreiungsgründe finden sich unter § 4 GSchG (Geschworenen- und Schöffengesetz). Demnach sind Personen vom Amt eines Schöffen auf Antrag für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren zu befreien, bei denen die Erfüllung ihrer Pflicht als Schöffen mit einer unverhältnismäßigen persönlichen oder wirtschaftlichen Belastung für sie selbst oder Dritte oder mit einer schwerwiegenden und nicht anders abwendbaren Gefährdung öffentlicher Interessen verbunden wäre.
Das Justizministerium hat einen Leitfaden für Schöffen veröffentlicht:
https://www.justiz.gv.at/file/2c92fd167f40f090017f7441a7ce3ca6.de.0/B_Brosch%C3%BCre_Sch%C3%B6ffinnen_und_Sch%C3%B6ffen_Letztversion.pdf
Dort heißt es ganz unten auf Seite 6:
Bitte bedenken Sie, dass das Funktionieren der Rechtsprechung von der Mitarbeit der Bevölkerung und damit auch von Ihrem Einsatz abhängig ist. Eine gänzliche Befreiung kann daher nur in Ausnahmefällen gewährt werden, z.B. bei Personen, die unmündige Kinder zu betreuen haben, ohne auf ausreichende Unterstützung Dritter zurückgreifen zu können, oder deren auch kurzfristige Abwesenheit vom Arbeitsplatz einen schweren Nachteil für ihren oder den Betrieb ihres Arbeitgebers bzw. ihrer Arbeitgeberin bedeuten würde.
Sollten diese Kriterien erfüllt sein, wäre es ein Befreiungsantrag wert.