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				Rollstuhl im Hauseingang von WEG
				Verfasst: 18.09.2025, 11:53
				von Gerhard 15
				Hallo liebe Forumsleser,
wir haben plötzlich in unserem Haus mit Wohnungseigentum einen elektrischen Rollstuhl neben dem Hauseingang innen gefunden, mit Schloss am Handlauf befestigt. Der Handlauf in somit nicht benützbar.
Einige Wohnungen im Haus werden vermietet.
Den Mietvertrag kennen wir nicht.
Müssen die restlichen Wohnungseigentümer dies hinnehmen?
Gibt es für Wien entsprechende Gesetze?
Bitte um Hinweise, wo wir uns hinwenden können.
Danke im Voraus
Gerhard
			 
			
					
				Re: Rollstuhl im Hauseingang von WEG
				Verfasst: 18.09.2025, 12:24
				von MG
				Unabhängig von der rechtlichen Situation: 
Es gibt also jemanden im Haus, der - zumindest zum Teil - auf einen (el.) Rollstuhl angewiesen ist.
Es gibt nach dem Eingang eine Treppe (das schließe ich aus dem Hinweis auf den "nicht benützbaren" Handlauf. 
Welche Alternative bestünde Ihrer Meinung nach für den Rollstuhlfahrer?
			 
			
					
				Re: Rollstuhl im Hauseingang von WEG
				Verfasst: 18.09.2025, 12:55
				von alles2
				Damit befasst sich die Volksanwaltschaft immer wieder:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=17159
Dort wird auch erwähnt, wer aller sonst noch herangezogen werden könnte! In Wien gäbe es bspw. den Info-Point für Wohnungsverbesserung der MA25 und MA50:
https://www.wien.gv.at/wohnen/infopoint-foerderung-beratung
			 
			
					
				Re: Rollstuhl im Hauseingang von WEG
				Verfasst: 18.09.2025, 20:09
				von Gerhard 15
				Antwort an MG:  Der Vermieter ist auch Inhaber eines Geschäftslokals, welches in unserem Haus gelegen ist und wo ein Weg ohne Stufen ins Erdgeschoss führt, wo ein Aufzug vorhanden ist. Damit könnte der Rollstuhl auch in das Mietobjekt gelangen.
Im Geschäft ist sicher Platz für den Rollstuhl und erspart dem neuen Mieter 3 Stufen.(welche er bei Besichtigung des Mietobjekts gesehen hat)
Frühere Rollstuhl-Nutzer im Haus hatten mobile Rampen im Einsatz, um den Rollstuhl über 3 Stufen zu bringen.
Der Vermieter ist auch Eigentümer von mehreren Wohn-Objekten an anderen Wiener Standorten, wo es mehr als 17m2 inkl. Nasszelle für Mieter gibt.
Laut Hausordnung sind keine "Gerätschaften" im Stiegenhaus/öffentl. Flächen erlaubt
mfg
			 
			
					
				Re: Rollstuhl im Hauseingang von WEG
				Verfasst: 18.09.2025, 20:36
				von MG
				Also soll der Mieter nur zu Öffnungszeiten des Geschäftes Zugang zu seinem Rollstuhl haben...
Worum geht eigentlich wirklich?
Was stört Sie konkret an dem Rollstuhl?
			 
			
					
				Re: Rollstuhl im Hauseingang von WEG
				Verfasst: 18.09.2025, 21:08
				von alles2
				Gerhard 15 hat geschrieben: ↑18.09.2025, 20:09
Laut Hausordnung sind keine "Gerätschaften" im Stiegenhaus/öffentl. Flächen erlaubt
 
Und der vermeintliche Grund findet sich im ersten Link meines Beitrags!