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Frage zu Sozialhilfe

Verfasst: 17.09.2025, 06:37
von Hope1992
Guten Tag,

ich bitte vielmals um eine kurze Information über Sozialhilfe - Steiermark.

So viel ich weiß zählt ein Auto zum persönlichen Vermögen, außer man benötigt es berufsbedingt oder behinderungsbedingt.
Was heißt genau heißt in dem Fall behinderungsbedingt, ist das nur auf körperlich behindert bezogen?

Ich habe laut Behindertenpass 70% Behinderung, kann aufgrund meiner psychischen Krankheit keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.


Angenommen ich würde mir ein Auto leasen und vielleicht 3000-5000 € als Sicherheitsleistung anzahlen, könnte ich da Probleme mit dem Gesetzt/Magistrat bekommen? Oder zählt ein Leasing-Auto sowieso nicht als Vermögen?

Ich bedanke mich herzlich für Ihre Antwort.

Re: Frage zu Sozialhilfe

Verfasst: 17.09.2025, 06:57
von Hank
…wichtig ist jedenfalls, dass Sie alle Unterlagen beinander haben und aktiv mitwirken, damit der Sachverhalt richtig ermittelt werden kann, was über ein Internetforum eher schwierig ist…

Re: Frage zu Sozialhilfe

Verfasst: 17.09.2025, 08:33
von alles2
Ein Fahrzeug iSv § 5 Abs.5 Z 1 lit.c StSUG (Steiermärkisches Sozialunterstützungsgesetz) zeichnet sich dadurch aus, dass es auf die Person mit Behinderung zugelassen ist, keine motorbezogene Versicherungssteuer anfällt und man die Gratis-Vignette dafür hat. Ein geleastes Fahrzeug gilt nicht als Vermögen, da es Eigentum der Leasinggesellschaft ist und man darauf nur ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht hat. Als Sozialhilfeempfänger steht einem gem. § 5 Abs.5 Z 3 StSUG als Schonvermögen das Sechsfache des Höchstsatzes zu, was in diesem Jahr 7.254,12 Eur beträgt. Ob die Sicherheitsleistung im Antrag irgendwo anzugeben wäre, kann ich jetzt nicht auswendig sagen. Ich würde allerdings nur jene Angaben machen, nach denen explizit gefragt wird. Alles andere könnte für die Berechnung des Anspruchs nicht relevant sein.