esteuerung des Verkaufs eines Anteils an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
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esteuerung des Verkaufs eines Anteils an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Guten Abend! Bitte sagen Sie mir, zu welchem Zinssatz wird in Österreich der Verkauf eines Anteils an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung besteuert? Der Käufer ist die in Österreich ansässige Muttergesellschaft, ein Anteil an einer Gesellschaft, die in einem Land registriert ist, mit dem Österreich kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung hat
Re: Besteuerung des Verkaufs eines Anteils an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Ich bin der Meinung, dass ein Beteiligungserwerber mit dem Anliegen beim Finanzamt oder einem Wirtschafts- bzw. Steuerberater besser aufgehoben wäre. Ansonsten hätte ich auf 23 % Körperschaftsteuer getippt (§ 22 Abs.1 Körperschaftsteuergesetz KStG), wenn eine Kapitalgesellschaft Beteiligungen veräußert. Mehr zur KÖSt:
https://www.wko.at/steuern/koest-koerperschaftsteuer
Auch auf den dritten Absatz unter Punkt 4.1 der WKO-Broschüre "Betriebsverkauf und Betriebsaufgabe" sei hingewiesen (Stichwort Vorsteuerabzugsmöglichkeit). Kann allerdings auch nicht beurteilen, in wie fern das mit der Gruppenbesteuerung relevant sein könnte:
https://www.wko.at/steuern/gruppenbesteuerung
Bei Auslandsbeteiligungen könnte ein Leistungsempfänger die Steuerfreiheit genießen, sofern die Beteiligungsquote bei mind. 10 % liegt. Bei einem existierenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bzw. im Rahmen der DBA-Entlastungsverordnung wäre eine Reduzierung möglich:
https://www.wko.at/steuern/doppelbesteuerungsabkommen-entlastungsverordnung
Bei so vielen (darüber hinausgehenden) Wenns und Abers wäre daher auf eine fachkundige Person zurückzugreifen.
https://www.wko.at/steuern/koest-koerperschaftsteuer
Auch auf den dritten Absatz unter Punkt 4.1 der WKO-Broschüre "Betriebsverkauf und Betriebsaufgabe" sei hingewiesen (Stichwort Vorsteuerabzugsmöglichkeit). Kann allerdings auch nicht beurteilen, in wie fern das mit der Gruppenbesteuerung relevant sein könnte:
https://www.wko.at/steuern/gruppenbesteuerung
Bei Auslandsbeteiligungen könnte ein Leistungsempfänger die Steuerfreiheit genießen, sofern die Beteiligungsquote bei mind. 10 % liegt. Bei einem existierenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bzw. im Rahmen der DBA-Entlastungsverordnung wäre eine Reduzierung möglich:
https://www.wko.at/steuern/doppelbesteuerungsabkommen-entlastungsverordnung
Bei so vielen (darüber hinausgehenden) Wenns und Abers wäre daher auf eine fachkundige Person zurückzugreifen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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