Zollbefreiungsverordnung

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Zollbefreiungsverordnung

Beitrag von JUSLINE » 28.08.2003, 22:56

Wir fahren öfters Privat nach Polen, da wir dort Verwandte und Bekannte haben. Unsere Reise führt uns dabei immer durch die Tschechei. Da mein Vater raucher ist haben wir meistens Zigaretten aus Polen mit. Wie sind die Genauen Einfuhrbestimmungen?



Ich habe auf ihrer Homepage folgende Texte dazu gefunden, wurde aber nicht allzu schlau daraus:





http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/tawe ... ordnung%29



http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/tawe ... ng%29#hit2



Auf http://www.bmf.gv.at/zollreis/faq_zoll/_start.htm folgenden Text: Aus Drittstaaten dürfen Sie 200 Stück Zigaretten abgabenfrei einführen. Achtung: Reisende mit Wohnsitz in Österreich, die auf dem Landweg aus der Tschechischen Republik, Slowakei, Ungarn, Slowenien oder dem Samnauntal einreisen, dürfen nur 25 Stück mitnehmen.







Das hat mich etwas verwirrt.

Was ist dieser besagte Artikel 46 der Zollbefreiungsverordnung?

Wieviele Zigaretten dürften wir wirklich einführen?



www.hahoo.at



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RE: Zollbefreiungsverordnung

Beitrag von JUSLINE » 28.08.2003, 23:01

Noch eine Frage zusätzlich:



Wieviele Lebensmittel darf ich importieren?

www.hahoo.at

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RE: Zollbefreiungsverordnung

Beitrag von JUSLINE » 03.09.2003, 23:24

es handelt sich um eine eu-verordnung s.

http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_d ... l=guichett



nach den von Ihnen recherchierten rechtsquellen würden in Ihrem fall die 25 stück gelten.


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