BGB § 530 Widerruf der Schenkung
Verfasst: 21.08.2003, 01:23
Meine Frage hierzu ist die fogende:
Vor ca 4 MOnaten habe ich einer Bekannten einen meiner beiden Hunde überlassen.
Die Bedingungen hierzu waren, das ich den Hund jederzeit sehen kann, ihn zum betreuen bekomme, sollte die neue Eigentümerin verhindert sein aus welchem Grund auch immer, und ein Rückkaufrecht eingeräumt bekomme sollte der Hund aus irgendeinem Grund nicht bei ihr verbleiben können.
Nun wird sich aber an keine dieser Abmachungen gehalten, mit absolut fadenscheinigen Ausreden.
Ich habe den Hund seitdem nicht mehr gesehen, und ich habe ihn nicht zum betreuen bekommmen, wurde auch nicht gefragt, sondern einfach übergangen, bzw abgewimmelt.
Die Versicherung bei der der Hund versichert ist läuft noch auf meinen Namen, ebenso habe ich Impfpass, Gesundheitspass und Verzichtserklärung der Vorbesitzerin (vor mir). Der Impfpass hat allerdings keine gültigen Impfungen mehr.
Es wurde kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen.
Kann ich mich in diesem Fall auf einen Wiederruf der Schenkung berufen?
Oder ist es hier aus diversen Gründen nicht möglich.
Wie sieht es rein rechtlich aus, wer ist im Moment Eigentümer des Hundes? (Wie gesagt es wurde nichts schriftlich festgelegt, das der Hund den Eigentümer wechselt, die Dokumente die er hatte, sind bei mir verblieben)
Danke im Voraus für die Antworten
MfG
Anna Fuchsreiter
Vor ca 4 MOnaten habe ich einer Bekannten einen meiner beiden Hunde überlassen.
Die Bedingungen hierzu waren, das ich den Hund jederzeit sehen kann, ihn zum betreuen bekomme, sollte die neue Eigentümerin verhindert sein aus welchem Grund auch immer, und ein Rückkaufrecht eingeräumt bekomme sollte der Hund aus irgendeinem Grund nicht bei ihr verbleiben können.
Nun wird sich aber an keine dieser Abmachungen gehalten, mit absolut fadenscheinigen Ausreden.
Ich habe den Hund seitdem nicht mehr gesehen, und ich habe ihn nicht zum betreuen bekommmen, wurde auch nicht gefragt, sondern einfach übergangen, bzw abgewimmelt.
Die Versicherung bei der der Hund versichert ist läuft noch auf meinen Namen, ebenso habe ich Impfpass, Gesundheitspass und Verzichtserklärung der Vorbesitzerin (vor mir). Der Impfpass hat allerdings keine gültigen Impfungen mehr.
Es wurde kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen.
Kann ich mich in diesem Fall auf einen Wiederruf der Schenkung berufen?
Oder ist es hier aus diversen Gründen nicht möglich.
Wie sieht es rein rechtlich aus, wer ist im Moment Eigentümer des Hundes? (Wie gesagt es wurde nichts schriftlich festgelegt, das der Hund den Eigentümer wechselt, die Dokumente die er hatte, sind bei mir verblieben)
Danke im Voraus für die Antworten
MfG
Anna Fuchsreiter