@alles2
Ein Bekannter hat gegen den negativen Pflegegeldbescheid der PVA geklagt und von
der AK einen Rechtsanwalt zur Verfügung gestellt bekommen.
Dieser schreibt Folgendes bezüglich Vollmacht:
Rechtsanwaltsvollmacht,
mit welcher ich den Rechtsanwälten xxx
Prozessvollmacht erteile, und diese überdies ermächtige, mich und meine Erben (???

)
in allen Angelegenheiten sowohl vor Gerichten und vor Verwaltungsbehörden einschließlich
Finanzbehörden als auch außergerichtlich zu vertreten, Prozesse anhängig zu machen und davon abzustehen, Zustellungen aller Art anzunehmen, Rechtsmittel zu ergreifen und zurüickziehen (auch Klagsrückziehungen), Exekutionen und einstweilige Verfügungen zu erwirken und davon abzustehen.
Vergleiche jeder Art zu schließen, Geld und Geldeswert in Empfang zu nehmen und darüber rechtsgültig zu quittieren, Stellvertreter mit gleicher oder minder ausgedehnter Vollmacht zu bestellen
und überhaupt alles vorzukehren, was er für nützlich und notwendig erachtet.
Erklärung zur Einlagensicherung:
Ich nehme zu Kenntnis, dass der bevollmächtigte Rechtsanwalt seine Treuhandkonten bei der
XY Bank (Kreditinstitut) führt und für diese Treuhandkonten den Informationsbogen
nach $ 37a BWG unterzeichnet hat. Uns ist bekannt, dass die allgemeinen Sicherungsgrenze füir
Einlagen nach dem Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei
Kreditinstituten (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz-ESAEG, BGB1I117/2015)
auch Einlagen auf diesen Treuhandkonten umfasst. Sofern wir bei der XY Bank
(Kreditinstitut) andere Einlagen halten, sind diese zusammen mit den Treuhandgeldern in die
maximale Deckungssumme von derzeit xxx.xxx.xxx pro Einleger einzurechnen, und es besteht
keine gesonderte Einlagensicherung.
Erklärung zur Einlagensicherung:
Ich (Wir) nehme(n) zu Kenntnis, dass der bevollmächtigte Rechtsanwalt seine Treuhandkonten bei der
Allgemeinen Sparkasse (Kreditinstitut) führt und für diese Treuhandkonten den Informationsbogen
nach $ 37a BWG unterzeichnet hat. Uns ist bekannt, dass die allgemeinen Sicherungsgrenze füir
Einlagen nach dem Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei
Kreditinstituten (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz-ESAEG, BGB1I117/2015)
auch Einlagen auf diesen Treuhandkonto umfasst. Sofern wir bei der XY Bank
(Kreditinstitut) andere Einlagen halten, sind diese zusammen mit den Treuhandgeldern in die
maximale Deckungssumme von derzeit xxx.xxx.xxx€ pro Einleger einzurechnen, und es besteht
keine gesonderte Einlagensicherung.
Erklärung und Einwilligung zum Datenschutz:
Ich bestätige die Kenntnisnahme des umstehenden Informationsblattes zur
Datenschutzerklärung, in welchem alle erforderlichen Informationen zur Verarbeitung der Daten und
zu meinen (unseren) Rechten angeführt sind, mir ausgehändigt wurden. Ausdrücklich erkläre ich
hiermit auch die Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung sowie Weitergabe meiner
personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang.
Datenschutzerklärung
1. Personenbezogene Daten
Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten nur mit Ihrer Einwilligung bzw.
Mandatierung oder Bestellung zu den mit Ihnen vereinbarten Zwecken oder wenn eine sonstige rechtliche Grundlage im Einklang mit der DSGVO vorliegt; dies
unter Einhaltung der datenschutz- und zivilrechtlichen Bestimmungen.
Es werden nur solche personenbezogene Daten erhoben, die fir die Durchführung und Abwicklung unserer rechtsanwaltlichen Leistungen erforderlich sind oder
die Sie uns freiwillig zur Verfügung gestellt haber
Personenbezogene Daten sind alle Daten die Einzelangaben überr persönliche oder sachliche Verhältnisse enthalten, beispielweise Name, Anschrift
Emailadresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Altre, Geschlecht, Sozialversicherungsnummer, Videoaufzeichnungen, Fotos, Stimmaufnahmen von Personen
sowie biometrische Daten wie etwa Fingerabdrücke. Auch sensible Daten, wie Gesundheitsdaten oder Daten im Zusammenhang mit einem Strafverfahren
2. Auskunft und Löschung
Als Mandantin oder Mandant bzw. generell als Betroffener haben Sie- unter Wahrung der rechtsanwaltlichen Verschwiegenheitspflicht- jederzeit das Recht auf
Auskunft über gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf
Berichtigung, Datenübertragung, Widerspruch, Einschränkung der Bearbeitung sowie Sperrung oder Löschung unrichtiger bzw. unzulässig verarbeiteter Daten.
6 weitere Punkte über Datenschutz folgen dann noch...
Für mich klingt das sehr dubios....
Es geht hier eigentlich nur um das Pflegegeld
und diese Vollmacht ist nicht spezifisch auf dies
ausgerichtet.... Kann man die Vollmacht abändern ?
Wenn ja: Wie sollte diese formuliert werden bei einer
Pflegegeldangelegenheit ?
Danke schon Mal
