Guten Tag!
Meine Tochter hat ab 11.08.2025 einen Privatkindergarten in Wien besucht.
Am 28. August haben wir der Leitung mitgeteilt dass wir eventuell den Vertrag kündigen wollen da uns drei Tage Betreuung nicht genug sind und wir mindestens vier Tage bräuchten. Die Leitung hat uns daraufhin mitgeteilt sie sei im Urlaub und könne erst nach dem Urlaub nachschauen ob dies möglich sei aber dass wir sicher eine Lösung finden würden.
Am 03.09.2025 haben wir ein Gespräch mit der Leitung gehabt bei der wir keine Lösung gefunden haben woraufhin wir die Kündigung ausgesprochen haben.
Da wir die Kündigung erst am 03.09.2025 ausgesprochen haben will der Kindergarten dass wir den Beitrag für September und Oktober zahlen (jeweils 335 Euro) da die Kündigungsfrist einen Monat beträgt.
Im Vertrag steht dass man innerhalb des Probemonats fristlos kündigen kann.
Ich habe mit einem Freund der Anwalt ist gesprochen und er hat gesagt dass wenn im Vertrag kein Ende spezifiziert ist, könne man davon ausgehen dass ein Probemonat 30 Tage beträgt. Die Kindergartenleitung argumentiert dass es klar sei dass der Probemonat am Ende des Kalendermonats endet, davon steht aber nichts im Vertrag.
Ich hatte einen Dauerauftrag am 01. jedes Monats eingerichtet wodurch wir schon 335 Euro für September überwiesen haben. Auf Anfrage diesen Betrag zurückzuzahlen kam die Antwort dass sie das nicht machen werden und den Beitrag für Oktober noch zu zahlen sei.
Meine Fragen:
1. Welche Interpretation des Probemonats ist korrekt?
2. Kann ich rechtlich die Rückzahlung des schon bezahlten Betrags erzwingen?
Danke im Voraus an alle die sich die Zeit nehmen diesen Beitrag zu lesen.
Monatsübergreifender Probemonat Kindergarten
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Re: Monatsübergreifender Probemonat Kindergarten
Dazu müsste man noch den Vertragsbeginn kennen und ob bezüglich des Probemonats etwas in den Nutzungsbedingungen steht. Die AGB einer Kinderbetreuungseinrichtung enthalten manches Mal unzulässige Klauseln, die gegen § 6 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) verstoßen. Das gilt auch für nicht klar definierte Kündigungsfristen, was wiederum gröblich benachteiligend und intransparent ist und was die Leitung auf sich zu nehmen hätte. Wenn Ihr das vorbringt und eventuell die Beiziehung des Konsumentenschutzes erwähnt, sollte eine einvernehmliche Lösung zu erzielen sein.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Monatsübergreifender Probemonat Kindergarten
Danke für Ihre Antwort!
Vertragsbeginn war der 11.08.2025. und im Vertrag steht folgendes:
Probemonat
Der 1. Monat wird als Probemonat vereinbart. Während dieser Zeit kann die Vereinbarung von jedem Vertragsteil jederzeit ohne Angabe von Gründen gelöst werden. In diesem Fall sind die gesamte Anmeldegebühr und der Kindergruppenbeitrag für den ganzen Monat zu bezahlen. Die Vereinbarung einer Probezeit gilt nicht für Wiederanmeldungen für Folgejahre.
⸻
10. Schlussbestimmungen
1. Zur Anwendung kommt ausschließlich österreichisches Recht.
2. Die Unwirksamkeit oder Ungültigkeit einzelner Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in den auf Grundlage derselben geschlossenen Vereinbarungen berührt nicht die Gültigkeit der Vereinbarung an sich. An die Stelle einer allenfalls unwirksamen Regelung tritt eine sinngemäße Ergänzung der Vereinbarung, die dem Sinn der ursprünglich in dieser Vereinbarung getroffenen Regelung möglichst nahe kommt.
3. Für alle auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Betreuungsvereinbarungen entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig.
Vertragsbeginn war der 11.08.2025. und im Vertrag steht folgendes:
Probemonat
Der 1. Monat wird als Probemonat vereinbart. Während dieser Zeit kann die Vereinbarung von jedem Vertragsteil jederzeit ohne Angabe von Gründen gelöst werden. In diesem Fall sind die gesamte Anmeldegebühr und der Kindergruppenbeitrag für den ganzen Monat zu bezahlen. Die Vereinbarung einer Probezeit gilt nicht für Wiederanmeldungen für Folgejahre.
⸻
10. Schlussbestimmungen
1. Zur Anwendung kommt ausschließlich österreichisches Recht.
2. Die Unwirksamkeit oder Ungültigkeit einzelner Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in den auf Grundlage derselben geschlossenen Vereinbarungen berührt nicht die Gültigkeit der Vereinbarung an sich. An die Stelle einer allenfalls unwirksamen Regelung tritt eine sinngemäße Ergänzung der Vereinbarung, die dem Sinn der ursprünglich in dieser Vereinbarung getroffenen Regelung möglichst nahe kommt.
3. Für alle auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Betreuungsvereinbarungen entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig.
Re: Monatsübergreifender Probemonat Kindergarten
In dem Sinne bin ich eher bei der anwaltlichen Einschätzung, wobei ich es (insbesonere wegen dem Februar) anders formulieren würde. Diese Bezeichnung findet man nämlich auch im Arbeitsrecht bei einem Dienstverhältnis auf Probe (§ 19 Abs.2 Angestelltengesetz AngG):
https://www.wko.at/einstellen/arbeitsverhaeltnis-probe
Würde der Probemonat mit dem 11.8.2025 beginnen, endet es am 10.9.2025. Dabei orientiert man sich an den zahlenmäßigen Tag des Datums und zieht ein Tag ab. Wäre der Beginn am Ersten eines 28-tägigen Februars, läge das Ende bei 28.2.
Bei den gerichtlichen Fristen würde die Berechnung anders aussehen. Bei einer Frist von einem Monat, orientiert man sich an die Zahl des Tages. Fiele der Beginn auf den 11.8.2025, würde es mit dem 11.9.2025 enden. Bei einem Beginn am 31.8. wäre das Ende allerdings der 30.9., weil es den 31.9. nicht gibt.
Aber das kann Dir alles egal sein, weil auch ich den Zugang der Kindergartenleitung sehr kreativ finde. Nach allgemeinem Verständnis (eines durchschnittlich denkenden Menschen) ist bei einem Probemonat ein voller Monat gemeint und nicht konkret der Monat des Vertragsabschlusses. Es wäre geradezu klientenfeindlich, wenn sie es bei einem Vertragsabschluss am 29.8.2025 genauso handhaben würde und bei Kündigung am 31.8.2025 dennoch der volle Elternbeitrag fällig wäre. Allein der Transparenz wegen hätte es dann schon anders ausformuliert gehört. Auch im Klagsfall solltet Ihr Recht bekommen und das Gericht könnte unter Berufung auf § 1297 ABGB festhalten, dass die Auslegung des Bedeutungsinhaltes der Äußerung nach dem Verständnis eines durchschnittlich qualifizierten Erklärungsempfängers (Verbrauchers) zu erfolgen hat.
https://www.wko.at/einstellen/arbeitsverhaeltnis-probe
Würde der Probemonat mit dem 11.8.2025 beginnen, endet es am 10.9.2025. Dabei orientiert man sich an den zahlenmäßigen Tag des Datums und zieht ein Tag ab. Wäre der Beginn am Ersten eines 28-tägigen Februars, läge das Ende bei 28.2.
Bei den gerichtlichen Fristen würde die Berechnung anders aussehen. Bei einer Frist von einem Monat, orientiert man sich an die Zahl des Tages. Fiele der Beginn auf den 11.8.2025, würde es mit dem 11.9.2025 enden. Bei einem Beginn am 31.8. wäre das Ende allerdings der 30.9., weil es den 31.9. nicht gibt.
Aber das kann Dir alles egal sein, weil auch ich den Zugang der Kindergartenleitung sehr kreativ finde. Nach allgemeinem Verständnis (eines durchschnittlich denkenden Menschen) ist bei einem Probemonat ein voller Monat gemeint und nicht konkret der Monat des Vertragsabschlusses. Es wäre geradezu klientenfeindlich, wenn sie es bei einem Vertragsabschluss am 29.8.2025 genauso handhaben würde und bei Kündigung am 31.8.2025 dennoch der volle Elternbeitrag fällig wäre. Allein der Transparenz wegen hätte es dann schon anders ausformuliert gehört. Auch im Klagsfall solltet Ihr Recht bekommen und das Gericht könnte unter Berufung auf § 1297 ABGB festhalten, dass die Auslegung des Bedeutungsinhaltes der Äußerung nach dem Verständnis eines durchschnittlich qualifizierten Erklärungsempfängers (Verbrauchers) zu erfolgen hat.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Monatsübergreifender Probemonat Kindergarten
Danke vielmals für die ausführliche Antwort!
Ich habe mittlerweile auch mit einem anderen Freund gesprochen der Zivilrechtsanwalt ist und er hat mir mehr oder weniger dasselbe gesagt wie Sie.
Seine einzige „Sorge“ war dass es, zwar unwahrscheinlich aber möglich, eine Koppelung der Kindergartenförderung, die nur Kalendermonatlich ausbezahlt wird, und dem Mitgliedsbeitrag geben könnte (er hat wahrscheinlich keine Zeit sich hier näher zu informieren.) und dadurch der Septemberbeitrag zu Recht bezahlt wurde (bin nicht sicher ob ich das ganz richtig wiedergegeben habe).
Vielen Dank dass Sie sich die Zeit genommen haben meinen Beitrag zu lesen und so ausführlich zu antworten, Sie haben mir sehr geholfen.
Falls es Sie interessiert, werde ich Sie wissen lassen, wie es ausgeht, sobald es soweit ist.
Ich habe mittlerweile auch mit einem anderen Freund gesprochen der Zivilrechtsanwalt ist und er hat mir mehr oder weniger dasselbe gesagt wie Sie.
Seine einzige „Sorge“ war dass es, zwar unwahrscheinlich aber möglich, eine Koppelung der Kindergartenförderung, die nur Kalendermonatlich ausbezahlt wird, und dem Mitgliedsbeitrag geben könnte (er hat wahrscheinlich keine Zeit sich hier näher zu informieren.) und dadurch der Septemberbeitrag zu Recht bezahlt wurde (bin nicht sicher ob ich das ganz richtig wiedergegeben habe).
Vielen Dank dass Sie sich die Zeit genommen haben meinen Beitrag zu lesen und so ausführlich zu antworten, Sie haben mir sehr geholfen.
Falls es Sie interessiert, werde ich Sie wissen lassen, wie es ausgeht, sobald es soweit ist.
Zuletzt geändert von Sebastian Tho am 09.09.2025, 10:32, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Monatsübergreifender Probemonat Kindergarten
Danke auch für die nachgereichte Ergänzung! Neue Erkenntnisse nehmen wir gerne an. Es könnte ja sein, dass wer mal in eine ähnlichen Situation gerät und dieser Beitrag dann weiterhelfen würde. Dennoch würde ich mich zusätzlich (telefonisch) an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer wenden. Geht auch per Mail, wo man dann auch die ganzen Unterlagen nachreichen kann. Es kann nämlich gut sein, dass auch andere vor derselben Situation stand und der Arbeiterkammer daher die Einrichtung samt deren Abrechnungspraxis bekannt ist.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Monatsübergreifender Probemonat Kindergarten
Ich habe ein Schreiben des Anwalts des Kindergartens bekommen:
Ich möchte gerne klarstellen, dass der Begriff „Monat“
im gesamten Vertrag als Kalendermonat zu verstehen ist:
„Der 1. Monat wird als Probemonat vereinbart. Während dieser Zeit kann die Vereinbarung von jedem Vertragsteil jederzeit ohne Angabe von Gründen gelöst werden. In diesem
Fall sind die gesamte Anmeldegebühr und der Kindergruppenbeitrag für den ganzen
Monat zu bezahlen. Die Vereinbarung einer Probezeit gilt nicht für Wiederanmeldungen für
Folgejahre.“
Der 1. Monat wird als Probemonat vereinbart. Im selben Absatz wird festgelegt, dass für die
Auflösung während des Probemonats vereinbart wird, dass die gesamte Anmeldegebühr und
der Kindergruppenbeitrag für den ganzen Monat zu bezahlen sind.
„Der Kindergruppenbeitrag ist ein Jahresbeitrag, der 12-mal pro Jahr regelmäßig monat-
lich zu bezahlen ist. Bei der Aufnahme im laufenden Kindergruppenjahr ab dem Eintritts-
monat.“
„Die Kindergruppenbeiträge sind bis 5. desselben Monats im Voraus mittels Dauerauftrag
zu bezahlen.“
„Die folgenden Beträge beziehen sich auf ein Kalendermonat.“
Die Kindergruppenbeiträge sind generell 12-mal im Jahr monatlich, bis zum 5. desselben Mo-
nats zu bezahlen.
Es ist unmissverständlich, dass Betreuungsmonate und Beitragsmonate ident sind.
Die Vertragsdauer der von Ihnen abgeschlossenen Vereinbarung ist zeitlich befristet. Als Ver-
tragsdauer wurde ein Kindergruppenjahr (11.8.2025 bis 31.8.2026) festgelegt. Da Ihr Kind bereits
am 11.8.2025 in die Kindergruppe aufgenommen wurde, gilt der Kalendermonat August als Pro-
bemonat vereinbart.
Als letztes Entgegenkommen von unserer Seite, werden wir für dieses Schreiben nichts verrech-
nen. Jede weitere Befassung unserer Kanzlei ist mit Kostenfolgen verbunden.
Kann aufgrund der monatlichen Zahlung argumentiert werden dass wenn der Probemonat monatsübergreifend ist (was vom Anwalt auch nicht anerkannt wird) beide Monate voll bezahlt werden müssen?
Tut mir leid dass ich Sie wieder um Rat bitte. Falls Sie die Zeit finden, wäre ich für eine Antwort sehr dankbar!
Falls Sie den kompletten Vertrag bzw. die Absätze der zitierten Passagen brauchen kann ich diese natürlich auch noch schicken.
Ich möchte gerne klarstellen, dass der Begriff „Monat“
im gesamten Vertrag als Kalendermonat zu verstehen ist:
„Der 1. Monat wird als Probemonat vereinbart. Während dieser Zeit kann die Vereinbarung von jedem Vertragsteil jederzeit ohne Angabe von Gründen gelöst werden. In diesem
Fall sind die gesamte Anmeldegebühr und der Kindergruppenbeitrag für den ganzen
Monat zu bezahlen. Die Vereinbarung einer Probezeit gilt nicht für Wiederanmeldungen für
Folgejahre.“
Der 1. Monat wird als Probemonat vereinbart. Im selben Absatz wird festgelegt, dass für die
Auflösung während des Probemonats vereinbart wird, dass die gesamte Anmeldegebühr und
der Kindergruppenbeitrag für den ganzen Monat zu bezahlen sind.
„Der Kindergruppenbeitrag ist ein Jahresbeitrag, der 12-mal pro Jahr regelmäßig monat-
lich zu bezahlen ist. Bei der Aufnahme im laufenden Kindergruppenjahr ab dem Eintritts-
monat.“
„Die Kindergruppenbeiträge sind bis 5. desselben Monats im Voraus mittels Dauerauftrag
zu bezahlen.“
„Die folgenden Beträge beziehen sich auf ein Kalendermonat.“
Die Kindergruppenbeiträge sind generell 12-mal im Jahr monatlich, bis zum 5. desselben Mo-
nats zu bezahlen.
Es ist unmissverständlich, dass Betreuungsmonate und Beitragsmonate ident sind.
Die Vertragsdauer der von Ihnen abgeschlossenen Vereinbarung ist zeitlich befristet. Als Ver-
tragsdauer wurde ein Kindergruppenjahr (11.8.2025 bis 31.8.2026) festgelegt. Da Ihr Kind bereits
am 11.8.2025 in die Kindergruppe aufgenommen wurde, gilt der Kalendermonat August als Pro-
bemonat vereinbart.
Als letztes Entgegenkommen von unserer Seite, werden wir für dieses Schreiben nichts verrech-
nen. Jede weitere Befassung unserer Kanzlei ist mit Kostenfolgen verbunden.
Kann aufgrund der monatlichen Zahlung argumentiert werden dass wenn der Probemonat monatsübergreifend ist (was vom Anwalt auch nicht anerkannt wird) beide Monate voll bezahlt werden müssen?
Tut mir leid dass ich Sie wieder um Rat bitte. Falls Sie die Zeit finden, wäre ich für eine Antwort sehr dankbar!
Falls Sie den kompletten Vertrag bzw. die Absätze der zitierten Passagen brauchen kann ich diese natürlich auch noch schicken.
Re: Monatsübergreifender Probemonat Kindergarten
Was soll der Anwalt auch anderes schreiben...so vertritt er ja die Rechte der Kinderbetreuungseinrichtung und wird vermutlich auch dafür bezahlt. Dabei werden auch Methoden der Einschüchterung angewendet. Es handelt sich ja schließlich um ein *räusper* Anwaltsschreiben.
Es ist schön für ihn, dass er den Begriff Monat als Kalendermonat versteht. Aber das gilt vorher transparent und kundenfreundlich geklärt und nicht nach einer bekundeten Kündigung. Und wie man sieht, sehen das nicht alle so wie er. Darum meinte ich ja, dass die Formulierung angepasst gehören würde. Denen würde ich auf Grund des Kostenrisikos derweil nichts mehr schreiben, sondern die Angelegenheit an den Verein für Konsumenteninformation herantragen. Die haben ständig mit rechtswidrigen Klauseln bei privaten Kindergärten zu tun, die als gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs.3 ABGB eingestuft werden:
https://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Rund_um_den_Vertrag/Rund_um_den_Vertrag/OGH-erklaert-AGB-Klauseln-einer-Kinderbetreuungseinrichtu.html
Wenn die Einrichtung dann Post vom VKI bekommt, könnte es denen zu heiß werden. Der Verein könnte es in berechtigten Fällen dazu auffordern, die Verwendung der Klauseln zu unterlassen, da sonst die Klage eingebracht werden würde.
Daher benötige ich keinen Einblick in die Unterlagen. Möchte nämlich nicht Gefahr laufen, dass wegen einer womöglich falschen Einschätzung meinerseits auf Dich Kosten zukommen könnten.
Es ist schön für ihn, dass er den Begriff Monat als Kalendermonat versteht. Aber das gilt vorher transparent und kundenfreundlich geklärt und nicht nach einer bekundeten Kündigung. Und wie man sieht, sehen das nicht alle so wie er. Darum meinte ich ja, dass die Formulierung angepasst gehören würde. Denen würde ich auf Grund des Kostenrisikos derweil nichts mehr schreiben, sondern die Angelegenheit an den Verein für Konsumenteninformation herantragen. Die haben ständig mit rechtswidrigen Klauseln bei privaten Kindergärten zu tun, die als gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs.3 ABGB eingestuft werden:
https://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Rund_um_den_Vertrag/Rund_um_den_Vertrag/OGH-erklaert-AGB-Klauseln-einer-Kinderbetreuungseinrichtu.html
Wenn die Einrichtung dann Post vom VKI bekommt, könnte es denen zu heiß werden. Der Verein könnte es in berechtigten Fällen dazu auffordern, die Verwendung der Klauseln zu unterlassen, da sonst die Klage eingebracht werden würde.
Daher benötige ich keinen Einblick in die Unterlagen. Möchte nämlich nicht Gefahr laufen, dass wegen einer womöglich falschen Einschätzung meinerseits auf Dich Kosten zukommen könnten.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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