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Zu neuem Tätigkeitsbereich in Arbeit gezwungen

Verfasst: 06.09.2025, 13:44
von H. M.
Seit Anfang 1999 arbeite ich in einem Zentralröntgeninstitut ( CT, MRT, konventionelles Röntgen, Durchleuchtung, usw ) Seit vielen Jahren gab es Mitarbeiter im Schichtdienst (Nachtdienst, Wochenenden) und Mitarbeiter iim Tagdienst - wie mich.

Nach der Neustrukturierung bildet jetzt Zentralröntgen und Unfallröntgen eine Einheit.

Jetzt steht im Raum, dass auch ich in Zukunft ALLEINE im Unfallröntgen am Wochenende oder Nachts Dienst machen soll.

Ich habe kein Problem mit der Arbeit und dem Wochenende - seit vielen Jahren arbeite ich am Samstag als kurzer Dienst auf der Unfall zu ZWEIT.

Mein Problem ist das ALLEINE Dienst machen in einem mir neuen und nicht vorstellbaren Bereich - ich habe mich bewusst vor 26 Jahren in einem Zentralröntgeninstitut beworben, da ich einfach Angst habe der akuten, unvorhergesehenen Unfallsituation nicht gewachsen zu sein.

Ich habe die letzten Jahre immer meiner Chefin und dem Team kommuniziert, dass ich nur zu Zweit. im Unfallröntgen arbeiten möchte - unterstützend eben.

Weiters gab und gibt es in meiner Abteilung Arbeit genug für mich - MRT, konventionelles Röntgen, Durchleuchtung, Stationsröntgen, Ultraschall - ich arbeite auch lediglich 50% Teilzeit ( d.h. Die Stunden in meinen Routinebereichen seit 26 Jahren habe ich).

Ich habe mich vor 26 Jahren nicht in einem Unfallröntgen beworben und jetzt soll ich mich mit fast 50 dieser Situation stellen, wie gesagt das ALLEINE Dienst versehen, macht mir ANGST und Schlaflosigkeit.

1) Wie soll ich reagieren? Den Dienst verweigern wird ja nicht gut gehen - kann ich dokumentieren, dass ich den Dienst gegen meinen Willen mache und mir auch grosse Sorgen um das Patientenwohl mache - falls ich in einer unvorhergesehenen Akutreaktion in Panik und Schockstarre verfalle.

3) Dokumentation auch falls ein Patient durch mich zu Schaden kommt, da ich falsch reagiere - denn um auf einer Unfallabteilung zu arbeiten entscheidet man ja eher bewusst - man liebt die unvorhersehbare Akutsituation und wird nicht, so wie ich dazu gezwungen, nur weil ich schöne Röntgenbilder machen kann.

2) Habe ich ein Recht auf meinen ursprünglichen Arbeitsbereich, den ich seit 1999 ausübe - wenn es diesen noch immer gibt und ich als Zeichen meines guten Willens gerne am Wochenende die kurzen Dienste zu ZWEIT auf der Unfallabteilung übernehme?

Vielen lieben Dank

Re: Zu neuem Tätigkeitsbereich in Arbeit gezwungen

Verfasst: 06.09.2025, 14:28
von alles2
Die Deckung der Versetzung iSv § 101 ArbVG (Arbeitsverfassungsgesetz) wäre anhand des Arbeitsvertrages zu klären (gibt es einen Versetzungsvorbehalt?). Das bezieht sich nicht nur auf die Änderung von Arbeitsort und Tätigkeit, sondern auch auf die der Arbeitsbedingungen. Bei einer vertragsändernden Versetzung bzgl. der psychischen Anforderungen und Verteilung der Arbeitszeit bräuchte es Deine ausdrückliche Zustimmung (mündlich genügt auch). Falls es ein Betriebsrat gibt, müsste dieser einer verschlechternden und dauerhaften (mind. 13 Wochen dauernde) Versetzung zustimmen, sonst würde der Arbeitgeber diese Zustimmung durch eine gerichtliche Entscheidung erwirken können. Gibt es kein Betriebsrat, ist der Arbeitgeber ohne Deckung durch den Arbeitsvertrag und ohne der Zustimmung des Arbeitnehmers machtlos.