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Verschärfung Waffengesetz Diskussionsgrundlage (Begutachtung 2025)

Verfasst: 06.09.2025, 11:23
von hotsummer
Hallo zusammen,
mehrere Bekannte und Freunde haben mich angesprochen, ob ich zu einem aktuellen Thema im österreichischen Waffenrecht genauere Informationen habe.
Konkret geht es um die geplante Verschärfung der Regelungen für:
• psychologische Begutachtungen
• den Erwerb von Waffen – insbesondere Kategorie C
Grundsätzlich besteht unter uns breite Zustimmung dazu, dass Eignungstests und Sicherheitsprüfungen sinnvoll sind.
Was jedoch auf deutlichen Widerstand stößt, ist die pauschale Kriminalisierung rechtmäßiger Waffenbesitzer.
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1. Aktuelle Gesetzeslage für Kategorie C-Waffen:
• Ab 18 Jahren, unbescholten, mit 3-tägiger Abkühlphase kann man Kategorie C-Waffen legal erwerben und besitzen – ohne Waffenbesitzkarte oder Waffenführerschein.
• Kategorie B (Kurz- und Faustfeuerwaffen) und Kategorie A (verbotene Waffen) erfordern eine WBK, einen Waffenführerschein und weitere Voraussetzungen.
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2. Rückwirkende Gesetzesänderungen:
• Grundsätzlich sind rückwirkende Gesetze in Österreich (wie auch in vielen anderen Rechtsstaaten) rechtlich problematisch, da sie gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit verstoßen.
• Rückwirkende Verschärfungen, die bestehende Rechte einschränken (z. B. Waffenbesitz nachträglich verbieten), sind nur schwer durchsetzbar.
• Rückwirkende Vorteile (z. B. niedrigere Gebühren) sind hingegen eher zulässig.
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3. Praktische Probleme bei Rückwirkung:
• Waffen werden oft schon vor oder während eines Klageverfahrens eingezogen und können beschädigt oder vernichtet werden.
• Verfahren können sich über Jahre hinziehen, während der Betroffene schutzlos ist – und selbst bei einem späteren Urteil keine Wiedergutmachung für den Verlust der Waffe erhält.
• „Recht haben“ heißt nicht „Recht bekommen“ – besonders wenn man sich keinen teuren Anwalt leisten kann.
• Eine massenhafte Enteignung rechtmäßiger Waffenbesitzer könnte gesellschaftliche Spannungen erzeugen und die Legitimität des Staates untergraben.
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4. Rechtliche und gesellschaftliche Folgen:
• Rückwirkende Enteignungen ohne angemessenen Rechtsschutz oder Entschädigung beschädigen das Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig.
• Es besteht das Risiko, dass sich Teile der Bevölkerung gesellschaftlich oder politisch abwenden.
• Effektive Gegenwehr braucht Vernetzung, Öffentlichkeit und juristische Unterstützung – Einzelpersonen sind hier oft überfordert.
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🧾 Offene Fragen zur Diskussion im Forum:
1. Wie realistisch ist die Durchsetzung eines rückwirkenden Verbots für Kategorie C-Waffen in Österreich?
o Gibt es Präzedenzfälle?
o Wie bewerten Gerichte grundsätzlich die Rückwirkung von Gesetzen im Waffenrecht?
2. Wie sieht der rechtliche Schutz aus, wenn Waffen während eines laufenden Klageverfahrens eingezogen werden?
o Gibt es Möglichkeiten für sofortigen Rechtsschutz, um Vernichtung oder Beschädigung zu verhindern?
o Wie lange sind die üblichen Verfahrenszeiten?
3. Wie sind die Chancen für Bürger ohne teuren Anwalt, gegen den Staat vorzugehen?
o Welche juristischen Instrumente (z. B. Sammelklagen, Verfassungsbeschwerden) sind in Österreich etabliert?
o Welche Rolle spielen Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen?
4. Gibt es bekannte Fälle oder Urteile, in denen rückwirkende Änderungen im Waffenrecht abgelehnt oder kassiert wurden?
5. Wie beurteilt ihr den Grundsatz der Rechtssicherheit im Kontext von kurzfristigen oder rückwirkenden Gesetzesänderungen?
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Wenn ihr weitere Anmerkungen oder Ergänzungen habt, freue ich mich auf den Austausch!

Re: Verschärfung Waffengesetz Diskussionsgrundlage (Begutachtung 2025)

Verfasst: 06.09.2025, 13:53
von alles2
Vielleicht magst Du Dich vorstellen oder uns erläutern, warum die Personen gerade auf Dich zugegangen sind!

Re: Verschärfung Waffengesetz Diskussionsgrundlage (Begutachtung 2025)

Verfasst: 07.09.2025, 07:24
von hotsummer
Es scheint, als würde sich das Ganze zu einer Art Zwiegespräch zwischen Ihnen und mir entwickeln – unabhängig von der Frage erhalte ich ausschließlich Antworten von Ihnen.

Dabei frage ich mich: Warum wenden Sie sich eigentlich an mich?

Ich bin langjähriger Sportschütze und Schießstandwart. Die Personen, die zu mir kommen, sind in der Regel meine Kollegen, die offenbar Wert auf meine Meinung legen – sei es beim Neukauf von Ausrüstung, beim Tuning oder bei rechtlichen Fragen rund um den Schießsport.

Ich vermute, dass hinter dem derzeit in Begutachtung befindlichen Gesetzesentwurf nicht nur Unsicherheit, sondern gezielt auch eine Form der Einschüchterung steckt – mit dem Ziel, eine generelle Zurückhaltung beim Waffenkauf zu bewirken. Denn niemand weiß, welche Maßnahmen der Staat letztlich plant.

Angenommen, jemand erwirbt morgen eine Waffe der Kategorie C. Was passiert, wenn danach ein rückwirkendes Gesetz erlassen wird, das den Besitz einschränkt oder sogar verbietet? Genau diese Unklarheiten sorgen für Verunsicherung – und führen verständlicherweise dazu, dass viele potenzielle Käufer mit Neuanschaffungen zögern.

Damit hat der Staat letztlich auch sein Ziel erreicht: Die Verkaufszahlen steigen nur noch langsam. Doch stellt sich die Frage: Ist es wirklich vertretbar, eine breite Masse durch Verunsicherung und Angst zu steuern?

Re: Verschärfung Waffengesetz Diskussionsgrundlage (Begutachtung 2025)

Verfasst: 07.09.2025, 12:39
von alles2
Ich wende mich an Dich, weil Du Dich an uns gewendet hast. Ob sich noch andere der Diskussion anschließen, wird sich weisen. Anlass wäre nicht selten, wenn bisherige Beiträge einer Ergänzung oder Korrekturen bedürfen. Ich gehöre eben zu der kleinen Fraktion, die ihre juristischen Ratschläge "freiwillig/ehrenamtlich/gemeinnützig" weitergeben. Irgendwelche Juristen wie Verfassungsrichter oder Verfassungsrechtler werden hier eher nicht anzutreffen sein bzw. würden sich kaum auf einen Diskurs in diesem Rahmen einlassen. Da gilt es einfach, die weiteren Entwicklungen abzuwarten. Auch dahingehend, wie der Gesetzestext am Ende wirklich ausgestaltet wird und was mit den Waffen jener Besitzer ist, die nach der alten Gesetzgebung dazu befugt waren, aber beim verschärften Psychotest durchrasseln.

Meine private Meinung zu der bevorstehenden Novelle werde ich hier nicht vollumfänglich kundtun, weil man dann gleich mal in die Schusslinie gerät. Meiner Meinung nach sollte man lieber die Eignung jener Waffenbesitzer überprüfen können, deren Test schon lange zurückliegt. Jene, die erst kürzlich getestet wurden, sind nach aktueller Rechtslage eh schon ausreichend geprüft worden. LKW-Fahrer und Flugpiloten müssen sich immerhin auch regelmäßig einer Kontrolle unterziehen. Daher könnte mit der rückwirkenden Regelung der Schaden für die Rechtssicherheit größer als der Nutzen sein. An Spekulationen für verschiedene Maßnahmen beteilige ich mich nicht.

Klar ist, dass das Waffengesetz für jene - abseits von Jäger und Sportschützen - bestimmt ist, die aus berechtigten Gründen oder das Bedürfnis haben, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit anderer durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen (§ 1 Z 1 WaffG). Im Gefolge des Amoklaufs von Graz ist der Verkauf von Waffen sprunghaft angestiegen, damit die Personen der zukünftigen Verschärfung entgehen können. Diese Rückwirkung, die es im Steuerrecht, BGBl und LGBl immer wieder gab/gibt und nur im Strafrecht nicht möglich wäre, halte ich - sollte das schärfere Waffenrecht vor einem Gerichtshof halten - auf Grund des Anlasses daher für gerechtfertigt, um auch jene Gruppe zu erfassen, die sich sonst eigentlich keine WBK hätte zulegen wollen.
Diese Lösung des Gesetzgebungsprozesses halte ich auch deshalb für begrüßenswert, weil ein Schnellschuss ganz sicher nicht förderlich gewesen wäre. Also wenn sofort etwas umgesetzt worden wäre, was dann vom VfGH zumindest in Teilen gekippt worden wäre. Aber so hat man sich ab der Ankündigung Zeit genommen, um die Angelegenheit mit der Option der nachträglichen, zeitlichen Lückenschließung durchdachter anzugehen.