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Grunderwerbsteuer - Stufentarif

Verfasst: 05.09.2025, 11:27
von Ela
Hallo,

ich habe gelesen, dass bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer eine Reihe von Ausnahmen gibt.
Wann genau kommt dem Stufenterif zur Anwendung ?

die ersten 250.000 Euro 0,5%
die nächsten 150.000 Euro 2%
darüber hinaus 3,5%

Wir möchten ein Haus in NÖ im Wert von 450.000 € kaufen, und nach dem Stufentarif müssten wir viel weniger als 3,5 % zahlen.

Vielen Dank für eure Hilfe
LG

Re: Grunderwerbsteuer - Stufentarif

Verfasst: 05.09.2025, 12:56
von alles2
Unter den Voraussetzungen des § 26a Abs.1 GGG (Gerichtsgebührengesetz) wäre man gebührenmäßig bevorzugt und auf Grundlage des § 7 Abs.1 Z 2 lit.a GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz) auch steuerlich. Dazu gibt es hier allerdings schon etliche Beiträge:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=18872