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Ewiges Ruhen - Schenkungsanfechtung - Grundbucheintrag

Verfasst: 24.08.2025, 21:02
von AnnaSchimmel
Vor fast 10 Jahren haben meine Schwiegereltern gegen mich Klage eingereicht, um die Übertragung eines Grundstücks (Ehemann an mich) anzufechten. Die Schenkung lag zu diesem Zeitpunkt schon mehrere Jahre zurück. Sie wollten von Gericht zugesprochene Geldzahlungen von meinem Mann durchsetzen, welche er aufgrund eines ausstehenden Einspruchsverfahren nicht bis fristablauf gezahlt hatte (aber fast zeitgleich mit Erhalt der Klage beglichen hat).

Mein Anwalt (Prozesskostenhilfe) riet einem ewigen Ruhen zuzustimmen. Mir war damals nicht klar, dass die Sache damit nie wirklich aufhoert. Da ich Prozesskostenhilfe bekomme -und obwohl nichts weiter geschiet- gibt es immer mal wieder Post, dass ein Anwaltswechsel stattgefunden hat.
Ich wuerde die Sache gern endgültig aus der Welt schaffen. Zum einen, da dies 'alte Wunden' immer wieder aufreisst, aber auch, weil ich das Grundstueck gern verkaufen würde. Der ruhende Gerichtsprozess hat eine Eintragung im Grundbuch welche eine Besitzübertragung verhindert.

Gibt es eine (relativ kostengünstige?!) Möglichkeit diese Sache as der Welt zu schaffen? Was wäre der beste Weg das anzugehen?

MFG

Re: Ewiges Ruhen - Schenkungsanfechtung - Grundbucheintrag

Verfasst: 24.08.2025, 22:50
von alles2
Der Verfahrensstillstand beruht auf § 168 ZPO (Zivilprozessordnung). § 169 ZPO beschreibt, unter welchen Voraussetzungen das Verfahren fortgesetzt oder beendet werden kann. Da die anwaltliche Verfahrenshilfe noch aufrecht sein dürfte und wir den Anlass für die Verfahrensunterbrechung nicht kennen, würde ich Dein Anliegen an ihn richten oder mit der (gerichtlichen?) Mitteilung zum Amtstag gehen, um die Sache (unter Bekanntgabe des Aktenzeichens) mit einem Richter zu besprechen.