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Rechtschutzversicherung - Leistung abgelehnt - Grund ?

Verfasst: 24.08.2025, 01:23
von rechti
Kann mir das hier jemand erklären, was das genau bedeutet?

Seitens der Rechtsschutzversicherung können wir in der gegenständlichen Angelegenheit leider keinen Versicherungsschutz gewähren.

Weitere Ablehnungsgründe bleiben vorbehalten (insbesondere Vorvertraglichkeit etc.).


Gemäß § 12 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Anspruch auf die Leistung nicht innerhalb eines Jahres gerichtlich geltend gemacht wird.

ps:
Ein Bekannter hat eine Ablehnung bezüglich eines Schadens erhalten und man schrieb ihm das hier.
Was sollte er nun am besten machen ?
Für was ist er dann versichert ?

Danke schon Mal 👍

Re: Rechtschutzversicherung - Leistung abgelehnt - Grund?

Verfasst: 24.08.2025, 10:42
von alles2
Für mich sieht es so aus, als würde die Angelegenheit schon länger zurückliegen. Wurde eine Schadensmeldung eingebracht und die Deckung von dem Versicherer abgelehnt, hätte der Versicherte ein Jahr Zeit für die gerichtliche Durchsetzung seiner behaupteten Ansprüche gehabt. Selbst wenn die Ablehnung falsch begründet wurde, muss die Versicherung danach nicht mehr zahlen. Man könnte das Unternehmen in dem Fall fragen, wie es dazu kommt, dass die Verfristung eingetreten ist. Kann man selbst belegen, dass bei der Chronologie etwas unberücksichtigt wurde, könnte eventuell noch was zu retten sein. Entsprechend § 12 Abs.3 letzter Halbsatz VersVG könnte die Hemmung zum Beispiel greifen, wenn die Zeit bis zur endültigen Entscheidung nach einem eingelegten Widerspruch nicht mitgerechnet wurde oder sonstige Gründe (wie ein Spitalsaufenthalt, eine Haft, ...) gegen die rechtzeitige Geltendmachung bei Gericht vorlagen.

Re: Rechtschutzversicherung - Leistung abgelehnt - Grund ?

Verfasst: 25.08.2025, 01:20
von rechti
@alles2

Kann man sich diesbezüglich an die Arbeiterkammer,
Abteilung Rechtschutz wenden ?
Die Schadensmeldung dort hinsenden zum Überprüfen?
Können einem die diesbezüglich weiterhelfen?

Danke schon Mal 👍

Re: Rechtschutzversicherung - Leistung abgelehnt - Grund ?

Verfasst: 25.08.2025, 02:33
von alles2
Durchaus, während es noch andere Anlaufstellen gibt, die ich im folgenden Beitrag zusammengetragen habe:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=20742#p48402

Re: Rechtschutzversicherung - Leistung abgelehnt - Grund ?

Verfasst: 25.08.2025, 03:09
von rechti
@alles2

Danke für die Infos.
Bezüglich der AK: Welche Abteilung wäre da die Richtige ?
Konsumentenschutz oder Rechtschutz ?

Danke 👍

Re: Rechtschutzversicherung - Leistung abgelehnt - Grund ?

Verfasst: 25.08.2025, 03:35
von alles2
Deren Konsumentenschutz würde Dich an die jeweilige Abteilung weiterverbinden. Der Rechtsschutz betrifft vorwiegend das Arbeits- und Sozialrecht.

Re: Rechtschutzversicherung - Leistung abgelehnt - Grund ?

Verfasst: 26.08.2025, 08:30
von MG
Ich hätte das Schreiben der Versicherung so interpretiert, dass es sich dabei um eine so genannte "qualifizierte Deckungsablehnung" handelt. Eine solche löst die einjährige Frist zur Klage auf Leistung aus, nach deren Verstreichen die Versicherung endgültig leistungsfrei ist.

Die Versicherung muss in einer solchen Deckungsablehnung zumindest einen Grund für die Ablehnung darlegen und auch ausdrücklich auf die Frist zur Klage und auf das Erlöschen der Klagemeöglichkeit hinweisen.

https://www.jusline.at/gesetz/versvg/paragraf/12

Re: Rechtschutzversicherung - Leistung abgelehnt - Grund ?

Verfasst: 26.08.2025, 10:13
von alles2
Ja, kann tatsächlich sein, dass die Angelegenheit doch recht frisch ist und man bei der Ablehnung einer - wenn man so will -Informations-, Anleitungs-, Belehrungs- und Aufklärungspflicht nachgekommen ist. Dann hätte der Betroffene eh noch die Möglichkeit einer Klage, worauf er ja hingewiesen worden ist. Ob die Sache endgültig oder nur vorübergehend ist, wissen wir nicht. Auf Grund der verzweifelten Ausführung des Beitragserstellers ging ich von einer bereits eigentlich schon ausweglosen Situation aus. Ob die Ablehnung gerechtfertigt ist, muss im Bedarfsfall von einem Richter entschieden werden. Wie so oft muss man sich sein Recht erkämpfen. Wenn man nicht versichert wäre, hätte man diese Möglichkeit erst gar nicht. Bleibt zu hoffen, dass von der Rückmeldung der Anlaufstellen berichtet wird.

Re: Rechtschutzversicherung - Leistung abgelehnt - Grund ?

Verfasst: 30.08.2025, 17:01
von Hank
Der nicht zu überspannende Sinn einer Rechtsschutzversicherung knüpft an den zivilprozessualen Grundbegriff des „Rechtsschutzbedürfnisses“ an:

Bekanntlich sollten Zivilprozesse möglichst vermieden werden und daher soll Rechtsschutz nur gewährt werden, wenn ein von der Rechtsordnung gebilligtes Interesse vorliegt. Und ohne Rechtsschutzbedürftigkeit werden Klagen vom Gericht zurückgewiesen.