Lärmbelästigung

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Lärmbelästigung

Beitrag von JUSLINE » 19.08.2003, 19:48

Hallo

Ich habe ein Lärmproplem mit einer firma in der Nachbarschaft.

Vor ca. 2 Jahren kaufte eine Firma eine alte Molkerei, die an mein Grundstück angrenzt. Seit dieser Zeit werden dort täglich von 5 Uhr morgens bis spät in die Nacht (teilweise bis nach Mitternacht) Verladearbeiten im freien durchgeführt. Es werden dabei direkt vor meiner Terasse ekelerregende Schlachtabfälle von Dieslstappler verladen, welche einen Höllenlärm verursachen. Außerdem ist an heißen Tagen der Gestank kaum zu ertragen.

Wie kann ich mich dagegen zur Wehr setzen?




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RE: Lärmbelästigung

Beitrag von JUSLINE » 21.08.2003, 17:43

In ihrem Fall hilt entweder eine Immissionsklage beim zuständigen Bezirksgericht



oder



Begleiten ein Verfahren nach der Gewerbeordnung im Hinblick auf die Beeinträchtigung ihrer Lebensumstände, wobei in einer Betriebsstättengenehmigung Auflagen über Lade- und Betriebszeiten festgelegt werden können.



War der Betrieb vor Ihnen oder erst nach Ihnen da????


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RE: Lärmbelästigung

Beitrag von JUSLINE » 22.08.2003, 19:40

Der Betrieb war bereits vor mir da, allerdings war es zuerst eine Molkerei. Diese wurde vor etwa 3 Jahren geschlossen und das Betribsgelände samt Immobilien an die Fa. Schauer verkauft, die seit dem dort die Verladearbeiten durchführt.


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RE: Lärmbelästigung

Beitrag von JUSLINE » 22.08.2003, 20:45

Sie sollten auf jeden fall mit der das betriebsanlagengenehmigungsverfahren durchführenden bezirksverwaltungsbehörde (bh oder magistrat) kontakt aufnehmen. möglicherweise sind Sie eine sogenannte "übergangene verfahrenspartei", die rechtswidrigerweise nicht zum verfahren beigezogen wurde. in einem solchen fall könnten Sie die bescheidzustellung verlangen und berufung einbringen. vielleicht gibt es aber auch eine unbürokratischere lösung: etwa wenn die firma gegen bescheidauflagen verstößt und die behörde diese verstösse abstellt.

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RE: Lärmbelästigung

Beitrag von JUSLINE » 23.08.2003, 18:15

Wie gesagt, es gibt zwei Schienen



die gerichtliche mit Immissionsklage und

die verwaltungsbehördliche im Gewerberechtsverfahren



Auch wenn der Betrieb vor Ihnen da war, aber eine Änderung der Betriebsstätte erfolgt ist, haben beide Wege gute Chancen etwas für Sie zu verbessern.



Reden Sie im Vorfeld mit dem Bezirks- verwaltungs- behörden- vertreter (Gewerbeamtsleiter) über das Problem. Sie können abchecken wie die Behörde dazu steht. Sollte Sie auf begründeten oder massiven Widerstand für eine Änderung stossen, nehmen sie die Gerichtsschiene. Sie müssen nur die richtige Taktik entwickeln - Lärmgutachten (Zeiträume), mögliche weitere Nachbarn etc.

Da ich die näheren Umstände nicht kenne, ist es schwer eine Taktik vorzuschlagen.


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