Sehr geehrte Damen und Herren,
aus welchen Gründen kann es einen Österreichischen Staatsbürger verwehrt werden einen Pass ausgestellt zu bekommen? Kann es sein dass man, wenn man wegen Schlepperei eine Haftstrafe abgesessen hat, keinen Pass mehr bekommt bzw. eine Frist von 5 Jahren verstreichen lassen muss (Wohlverhaltensfrist) um wieder einen bekommen zu können.
Ich würde mich über ihre Antworten freuen.
Gerald Beier
Pass verweigert
RE: Pass verweigert
Gemäß § 14 Abs. 1 PassG sind die Ausstellung, die
Erweiterung des Geltungsbereiches und die Änderung eines
Reisepasses zu versagen, wenn (Z 3) Tatsachen die Annahme
rechtfertigen, dass der Passwerber den Reisepass benützen will, um
(lit. c) die rechtswidrige Ein- oder Ausreise eines Fremden zu
fördern oder (Z 4) Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass durch
den Aufenthalt des Passwerbers im Ausland die innere oder äußere
Sicherheit der Republik Österreich gefährdet würde.
Es genügt also nicht die Verurteilung wegen Schlepperei zur Versagung des Reisepasses, sondern es müssen bestimmte Tatsachen vorliegen, welche die Behörde annehmen lassen, dass der Passwerber den Reisepasse benützen möchte, um die rechtswidrige Ein- oder Ausreise eines Fremden zu fördern; Dh die Behörde hat sich anläßlich einer Versagung mit diesen "Tatsachen" auseinanderzusetzen. (Z 3) - oder eben es liegt der - gesondert zu beurteilende - Versagensgrund nach Z 4 vor.
Siehe dazu aber auch Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom
26. Mai 2003 2003/18/0029, im Volltext abrufbar unter
http://www.ris.bka.gv.at Rechtsinformationssystem Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes, in die oberste Suchzeile eintippen: "§ 14 passgesetz"
mfg, MA.
mfg, MA.
Erweiterung des Geltungsbereiches und die Änderung eines
Reisepasses zu versagen, wenn (Z 3) Tatsachen die Annahme
rechtfertigen, dass der Passwerber den Reisepass benützen will, um
(lit. c) die rechtswidrige Ein- oder Ausreise eines Fremden zu
fördern oder (Z 4) Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass durch
den Aufenthalt des Passwerbers im Ausland die innere oder äußere
Sicherheit der Republik Österreich gefährdet würde.
Es genügt also nicht die Verurteilung wegen Schlepperei zur Versagung des Reisepasses, sondern es müssen bestimmte Tatsachen vorliegen, welche die Behörde annehmen lassen, dass der Passwerber den Reisepasse benützen möchte, um die rechtswidrige Ein- oder Ausreise eines Fremden zu fördern; Dh die Behörde hat sich anläßlich einer Versagung mit diesen "Tatsachen" auseinanderzusetzen. (Z 3) - oder eben es liegt der - gesondert zu beurteilende - Versagensgrund nach Z 4 vor.
Siehe dazu aber auch Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom
26. Mai 2003 2003/18/0029, im Volltext abrufbar unter
http://www.ris.bka.gv.at Rechtsinformationssystem Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes, in die oberste Suchzeile eintippen: "§ 14 passgesetz"
mfg, MA.
mfg, MA.
RE: Pass verweigert
bzw. auch ganz oben "VwGH-Texte" anklicken,mfg, MA.
RE: Pass verweigert
wenn die frage einen konkreten fall betrifft, bleibt einem nur der weg, einen bescheid, der längstens innerhalb v. 6 monaten erlassen werden muss, zu verlangen, so wie er auch in dem letztlich beim vwgh gelandeten verfahren ausgestellt und von der sicherheitsdirektion bestätigt wurde. wird der bescheid nicht erlassen, bleibt der weg des devolutionsantrags an die sachlich in betracht kommende oberbehörde.
RE: Pass verweigert
Die von Ihnen angeführten Gründe sind Tatsachen iS de Paßgesetzes, die die Nichterteilung eines Reisepasses rechtfertigen.
Das Ergebnis dieser Feststellungen werden Sie auch in Bescheidform erhalten haben. RM ist zulässig - 14 Tage!
Es kann auch noch der Führerschein wackeln, da diese Delikte nicht gerade als Kavaliersdelikte einzustufen sind und sofern das Delikt mit einem KFZ begangen worden ist etc. ...
Das Ergebnis dieser Feststellungen werden Sie auch in Bescheidform erhalten haben. RM ist zulässig - 14 Tage!
Es kann auch noch der Führerschein wackeln, da diese Delikte nicht gerade als Kavaliersdelikte einzustufen sind und sofern das Delikt mit einem KFZ begangen worden ist etc. ...
RE: Pass verweigert
Schlepperein ist sehr wohl ein Delikt gegen die Sicherheit des Staates etc. und rechtfertigt eine Paßversagung sehr wohl
RE: Pass verweigert
Natürlich, aber gerade die oben zitierete VwGH-Entscheidung zeigt einen Fall, wo sich die Behörde nicht damit auseinander gesetzt hatte, dass sich der Passwerber nicht nur seit der Verurteilung wegen Schlepperei, sondern auch schon zuvor zwischen der Begehung der Tat und der Verurteilung wohlverhalten hatte und spricht davon, dass auch diese Zeiten zu berücksichtigen gewesen wären.
Wollte ausdrücken: Es muss nicht immer dann, wenn irgendwann eine Verurteilung wegen Schlepperei erfolgt ist, die Passausstellung versagt werden. Und die Behörde muss, selbst im Falle der Versagung, nicht immer "im Recht" sein.
mfg, MA.
Wollte ausdrücken: Es muss nicht immer dann, wenn irgendwann eine Verurteilung wegen Schlepperei erfolgt ist, die Passausstellung versagt werden. Und die Behörde muss, selbst im Falle der Versagung, nicht immer "im Recht" sein.
mfg, MA.
RE: Pass verweigert
War keine Kritik an Ihren Ausführungen, die ohnehin immer sehr präzise sind.
Herzliche Grüsse
Herzliche Grüsse
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 27 Gäste