Ärztliche Aufklärungspflicht

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JUSLINE
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Ärztliche Aufklärungspflicht

Beitrag von JUSLINE » 12.08.2003, 21:07

Mein Vater hat vor einer OP bei der Krankenschwester die ärztliche Aufklärung - allgemein gehaltener Vordruck - sprich "Ich wurde über die Risiken der OP aufgeklärt sowie über eventuelle alternative Behandlungsmethoden; bla, bla, bla, ...", die aber auf die typischen Risiken der bevorstehenden OP nicht weiters eingeht, unterschrieben.

Er wurde vom operierenden Arzt nur ungenügend (wie die OP durchgeführt wird) aufgeklärt.

Es kam, wie es kommen mußte, die OP ging schief, und erst im Nachhinein erfuhren wir über typische Risiken dieser OP.

Ich weiß, daß der Arzt die ordnungsgemäße Aufklärung gegenüber den Patienten beweisen muß.

Genügt ein wie oben beschriebene Aufklärung in der Rechtssprechung bzw. wie kann ich beweisen, daß ich nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde.







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