Hauseigentum 50%/50%

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JUSLINE
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Hauseigentum 50%/50%

Beitrag von JUSLINE » 10.08.2003, 12:20

Hallo

Nach Jahren der Ehe und Hauskauf mit Eintragung beider zur Hälfte im Grundbuch hat Sie sich nun einen anderen gesucht. Nach Scheidung im Einvernehmen war geregelt, dass sie die untere Wohnung des Bauernhauses nutzt, ich die obere, und der Rest (Keller, Treppenhaus, Dach, Stall) zur gemeinsamen Nutzung steht. Die Kredite laufen nur auf meinem Namen, und laut Scheidungsurteil hat sie ihre Hälfte zu bezahlen. Folglich holt die Bank das ganze Geld bei mir und sie zahlte ihren Anteil auf mein Konto. Jetzt ist sie ohne Vorwarnung ausgezogen, hat die untere Wohnung verschlossen, den Strom abstellen lassen und die Zahlungen eingestellt.

Durch das Abstellen des Stromes in der unteren Wohnung ist nun auch in der Hälfte des gemeinsam zu nutzenden Bereiches kein Strom mehr.

Was kann ich wegen der eingestellten Zahlungen machen? Da ich nach arbeitslosigkeit nicht in der Lage bin, alles zu bezahlen.

Was ist mit fragen der ordentlichen Hausverwaltung? (Kehrdienst, Rasenmähen, Instandsetzungsarbeiten etc.) ???



Für Informationen und Hinweise zu Lösungen im Voraus dankend verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen






DorisMihokovic
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RE: Hauseigentum 50%/50%

Beitrag von DorisMihokovic » 10.08.2003, 19:40

Da Sie durch das Abstellens des Stroms in Ihrem Besitz gestoert wurden, sollten Sie binnen 30 Tagen ab Kenntnisnahme Besitzstoerungsklage einreichen. Bezueglich der finanziellen Forderungen gegenueber Ihrer Frau, koennten Sie m. E. eine Mahnklage einreichen (Auskunft gibt Ihnen der Rechtspfleger am zustaendigen Bezirksgericht). Weiters sollten Sie Ihre Bank informieren. Ausserdem waere es ratsam, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Suchen zumindest ehestens den Rechtspfleger des zustaendigen Bezirksgerichts zwecks Auskunftserteilung auf.

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JUSLINE
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RE: Hauseigentum 50%/50%

Beitrag von JUSLINE » 11.08.2003, 10:09

>Nach Scheidung im Einvernehmen war geregelt, dass sie die untere Wohnung des Bauernhauses nutzt, ich die obere, und der Rest (Keller, Treppenhaus, Dach, Stall) zur gemeinsamen Nutzung steht. Die Kredite laufen nur auf meinem Namen, und laut Scheidungsurteil hat sie ihre Hälfte zu bezahlen. Folglich holt die Bank das ganze Geld bei mir und sie zahlte ihren Anteil auf mein Konto.



Das scheint mir eine recht ungünstige Gestaltung der Vermögensauseinandersetzung im Zuge der Ehebeendigung.



Grundsätzlich gibt es vom Rechtlichen her in manchen Fällen die Möglichkeit, den Scheidungsvergleich noch nachträglich abzuändern (Anfechtung) bzw. ein Aufteilungsverfahren nach § 81 ff. EheG zu beantragen (trotz einem im Zuge des Ehescheidungsverfahrens abgeschlossenen Vergleiches, der ja hier vorliegen dürfte).



Sollten sowohl Sie als auch Ihre Gattin nicht über ausreichende Geldmittel verfügen, den anderen Ex-Ehepartner bezüglich des Hauses "auszuzahlen" und dann Alleineigentümer zu werden, - was zu einer konfliktvermeidenden Trennung der Sphären führen würde, so bestünde im Rahmen eines Aufteilungsverfahrens in solchen Fällen - so sie sich nicht anders befriedigend lösen lassen (zB Begründung von Wohnungseigentum an einzelnen Gebäudeteilen, wodurch sich dann die einzelnen Wohnungen im Ernstfall besser verkaufen und von vornherein besser mit Krediten belasten lassen), die Möglichkeit, dass der Richter eine sogenannte "Zivilteilung" anordnet (sprich: Haus gelangt zum Verkauf/Versteigerung).



Ansonsten ist die Situation, in der Sie sich befinden, eine konfliktträchtige, und es könnte auch passieren, dass Sie auf längere Sicht den Kürzeren ziehen: Der Kredit geht alleine auf Ihren Namen, die Bank hat gegenüber Ihrer Exgattin keine Forderung auf Kreditrückzahlung. Wohl aber wird ihr Anteil auch mit dem Pfandrecht der Bank belastet sein, nicht wahr?



Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass Sie den kompletten Kredit zurückzahlen müssen, aber letztlich doch nur das halbe Haus haben (und noch weitere schlimme Folgen).



Hier ist diplomatische Vorgangsweise angesagt, um zu verhindern, dass Sie Ihre Rechte verlieren und "nur noch" z ahlen dürfen.



Eine Besitzstörungsklage können Sie - innerhalb der Frist - erheben, sowie auch eine Mahnklage - siehe Auskunft von Fr. DorisMihokovic.



Sicherlich, Ihre Ex-Gattin hat Ihren ruhigen Mit-Besitz gebrochen durch Ihre Abschaltaktion, und ganz klar, dass Sie Ihnen Geld für die Kreditrate schuldet.



Doch wenn Sie nun eine Besitzstörungsklage erheben, und da sind auch noch Emotionalitäten aus der Ehe im Spiel (anders kann ich es mir eigentlich gar nicht vorstellen, warum Ihre Ex-Gattin Ihnen das antut), könnte es durchaus sein, dass sich dann ein langwieriger gerichtlicher Bassena-Streit darum entspinnt, samt Anwälten, und Sie zwar letzlich die Besitzstörungsklage gewinnen mögen, aber doch keinen Frieden im Haus und noch weniger Ihr Geld für die Kreditrückzahlung sehen.



Darum würde Ich Ihnen - allenfalls erst nach einer Konsultation des Gerichts am Gerichtstag - unbedingt die ehestbaldige Einschaltung eines Rechtsanwaltes, spezialisiert auf Ehescheidung und/oder Immobilien und/oder Exekutionsrecht nahelegen.



Es existiert die ERSTE ANWALTLICHE AUSKUNFT als kostenlose Erstauskunft an vielen Orten, in Wien täglich Mo-Do, doch bieten auch viele Anwälte kostenlose oder günstige Erstberatungen an. Um möglichst wenig Zeit zu verlieren, würde ich an Ihrer Stelle ehebaldigst die letztere Möglichkeit wählen.



mfg, alles Gute,



MA.





Jetzt ist sie ohne Vorwarnung ausgezogen, hat die untere Wohnung verschlossen, den Strom abstellen lassen und die Zahlungen eingestellt.

> Durch das Abstellen des Stromes in der unteren Wohnung ist nun auch in der Hälfte des gemeinsam zu nutzenden Bereiches kein Strom mehr.

> Was kann ich wegen der eingestellten Zahlungen machen? Da ich nach arbeitslosigkeit nicht in der Lage bin, alles zu bezahlen.

> Was ist mit fragen der ordentlichen Hausverwaltung? (Kehrdienst, Rasenmähen, Instandsetzungsarbeiten etc.) ???

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> Für Informationen und Hinweise zu Lösungen im Voraus dankend verbleibe ich

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