Wann greift der rechtliche Schutz von Pseudonymen im Netz?
Verfasst: 12.08.2025, 22:44
Liebe Forumskolleg:innen,
in der heutigen Online-Welt nutzen viele Menschen Plattformen oder soziale Medien unter Pseudonymen — aus Gründen der Privatsphäre, für berufliche Zwecke oder einfach aus persönlicher Präferenz.
Mich interessiert:
Unter welchen Bedingungen (z. B. Persönlichkeitsrechte, Persönlichkeitsentfaltung) genießt ein Pseudonym im österreichischen Recht eigentlich Schutz?
Welche Grenzen gibt es dabei im Vergleich zum echten Namen? Gilt dieselbe Wahrung der Privatsphäre durch DSGVO oder ABGB?
Gibt es einschlägige Gerichtsentscheidungen, z. B. zu Beleidigungen, Verleumdung oder Urheberrechten, bei denen Pseudonyme eine Rolle gespielt haben?
Haben Online-Anonymität und Pseudonyme künftig Rechtspersönlichkeitsansprüche oder Schadensersatzpflichten zur Folge — oder bleibt weiterhin der echte Name rechtlich zentral?
Ich freue mich sehr auf eure Einschätzungen und gerne auf Fälle oder Literaturhinweise aus der Praxis!
Beste Grüße
in der heutigen Online-Welt nutzen viele Menschen Plattformen oder soziale Medien unter Pseudonymen — aus Gründen der Privatsphäre, für berufliche Zwecke oder einfach aus persönlicher Präferenz.
Mich interessiert:
Unter welchen Bedingungen (z. B. Persönlichkeitsrechte, Persönlichkeitsentfaltung) genießt ein Pseudonym im österreichischen Recht eigentlich Schutz?
Welche Grenzen gibt es dabei im Vergleich zum echten Namen? Gilt dieselbe Wahrung der Privatsphäre durch DSGVO oder ABGB?
Gibt es einschlägige Gerichtsentscheidungen, z. B. zu Beleidigungen, Verleumdung oder Urheberrechten, bei denen Pseudonyme eine Rolle gespielt haben?
Haben Online-Anonymität und Pseudonyme künftig Rechtspersönlichkeitsansprüche oder Schadensersatzpflichten zur Folge — oder bleibt weiterhin der echte Name rechtlich zentral?
Ich freue mich sehr auf eure Einschätzungen und gerne auf Fälle oder Literaturhinweise aus der Praxis!
Beste Grüße