Urlaubsanspruch Teilzeit-Vollzeit BDG
Verfasst: 19.07.2025, 10:07
Liebe Forum-Mitglieder,
ich habe eine Frage zum Thema Urlaubsanspruch bei Wechsel von Teilzeit in Vollzeit.
Konkreter (mein) Fall:
Bundesbeamtin (Ministerium Xy) , 47 Jahre, Herabsetzung der Wochendienstzeit von 01.01.2025- 31.08.2025 auf 75% (30 Wochenstunden auf 4 Tage).
Ab 01.09.2025 Erhöhung auf 100 % (40 Stunden, 5 Tage).
Urlaubsanspruch (Kontingent) für das Jahr 2025: 180 Stunden (umgerechnet 6 Wochen). KEIN Verbrauch an Urlaubstunden bis 31.08.2025.
Standpunkt der Personalstelle unter Hinweis auf Paragraph 66 Abs 2 BDG:
Anspruch ab 01.09.2025: 201 Stunden, weil eine Durchrechung auf das ganze Jahr erfolgt.
(grob: 180 / 12 × 8= 120 und 240 /12×4 = 80)
Was dann aber konkret für mich bedeutet, dass der Anspruch ab 01.09.2025, in Wochen gerechnet, von 6 Wochen auf 5 Wochen (wg des höheren Stundenverbrauchs je zu verbrauchender Woche) sinkt.
Kann diese Berechnung der Personalstelle korrekt sein?
Interessant: Sollte jedoch ein Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit bestehen, würde sich gemäß der oberen Berechnung der Anspruch durch den niedrigeren Stundenverbrauch je Woche erhöhen.
Wie ist das einzuordnen?
Danke!
ich habe eine Frage zum Thema Urlaubsanspruch bei Wechsel von Teilzeit in Vollzeit.
Konkreter (mein) Fall:
Bundesbeamtin (Ministerium Xy) , 47 Jahre, Herabsetzung der Wochendienstzeit von 01.01.2025- 31.08.2025 auf 75% (30 Wochenstunden auf 4 Tage).
Ab 01.09.2025 Erhöhung auf 100 % (40 Stunden, 5 Tage).
Urlaubsanspruch (Kontingent) für das Jahr 2025: 180 Stunden (umgerechnet 6 Wochen). KEIN Verbrauch an Urlaubstunden bis 31.08.2025.
Standpunkt der Personalstelle unter Hinweis auf Paragraph 66 Abs 2 BDG:
Anspruch ab 01.09.2025: 201 Stunden, weil eine Durchrechung auf das ganze Jahr erfolgt.
(grob: 180 / 12 × 8= 120 und 240 /12×4 = 80)
Was dann aber konkret für mich bedeutet, dass der Anspruch ab 01.09.2025, in Wochen gerechnet, von 6 Wochen auf 5 Wochen (wg des höheren Stundenverbrauchs je zu verbrauchender Woche) sinkt.
Kann diese Berechnung der Personalstelle korrekt sein?
Interessant: Sollte jedoch ein Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit bestehen, würde sich gemäß der oberen Berechnung der Anspruch durch den niedrigeren Stundenverbrauch je Woche erhöhen.
Wie ist das einzuordnen?
Danke!