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Was mach ich nur damit?

Verfasst: 15.07.2025, 17:34
von IchBinÖsterreichBauchfleisch
Werte Mitlesende!

Ich befinde mich in folgender Situation:
Ich hatte als Käufer Auffassungsunterschiede mit einem gewerblichen Autoverkäufer betreffend einiger essenzieller Vertragsbestandteile.
Es folgte eine Klage, eine Gerichtsverhandlung, und schließlich auch ein Urteil zu meinen Gunsten, mit dem Ergebnis dass der Kaufvertrag wegen Irrtums nichtig ist.
Der Gerichtsvollzieher pfändet brav und hat auch schon einen Teil des irrtümlich bezahlten Kaufpreises eingetrieben.
So weit so gut. Aber das in Rede stehende Auto rostet derweil schon seit mehr als zwei Jahren in meinem Garten (also nicht auf einem Stellplatz, in einer Halle, in einer Garage, sondern wirklich inmitten der eigentlich zur Erholung gedacht gewesenen Wiese).
Das Auto muss weg. Es gehört mir nicht, und ich weigere mich, es weiter zu beherbergen.
Mein Anwalt sagt: Der Autohändler tritt die Rechte an dem Fahrzeug nicht ab. Der Gerichtsvollzieher kann das Fahrzeug erst dann pfänden, wenn in einer Versteigerungshalle in einem anderen Bundesland Platz frei wird. Das Auto einfach auf die Straße zu stellen sei ein Problem, zudem es nicht angemeldet ist.
Insgeheim denke ich, dass er sich nicht befugt fühlt, auf Kosten meiner Rechtsschutzversicherung Beratung über die Unterbringung von möglicherweise pfändbaren Gegenständen zu leisten.
Wer hat eine Idee wer mir sagen könnte, wie ich dieses Fahrzeug schonend aus meinem Garten bekommen könnte, ohne in Gefahr zu laufen dass ich dafür belangt werden könnte?

Ich wäre dankbar für jede legale Idee.

Gruß
IBÖB

Re: Was mach ich nur damit?

Verfasst: 16.07.2025, 01:06
von alles2
Du kannst mal einen Abschleppdienst fragen, welche Möglichkeit es gäbe. Oder Du kontaktierst den Verkäufer und setzt ihm eine Frist bis wann er das Fahrzeug abzuholen hätte, da Du Dich sonst um die Lagerung des Fahrzeug kümmern würdest und ihm die Kosten dafür auferlegt werden. Du kannst es auch mit dem Rechtsschutz klären, was er von dieser Idee hält.

Re: Was mach ich nur damit?

Verfasst: 16.07.2025, 13:48
von IchBinÖsterreichBauchfleisch
All diese Ideen habe ich schon mit meinem (von der Rechtsschutzversicherung bezahlten) Anwalt besprochen.
Eine von "das wäre schwierig" abweichende Antwort konnte ich ihm nicht entlocken.
Und irgendwie trau ich mich nicht so recht bei der RS-Versicherung für die gleiche Angelegenheit trotz anwaltlicher Vertretung nochmals anzufragen.

Re: Was mach ich nur damit?

Verfasst: 16.07.2025, 21:10
von alles2
Du kannst das Gericht am Amtstag aufsuchen und vielleicht erwischt Du den Richter, der mit Deinem Verfahren vertraut ist. Dem kannst Du fragen, welche Möglichkeiten er sehen würde und wie so ein Unterlassungsbegehren über das Gericht aussehen würde.