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Übernahme einiger Kunden nach Geschäftsauflösung

Verfasst: 21.06.2025, 20:55
von lucid_dreaming
Hallo, folgende Situation: ein Nachhilfe-Institut hört auf (Pensionsantritt der Besitzerin), die Räume werden an Lehrer des Instituts weitervermietet, aber zu horrenden Bedingungen. Ich bin einer der Lehrer und möchte mir günstigere Räumlichkeiten anmieten, um eine Handvoll Schüler weiterzubetreuen. Die Daten dieser Schüler bzw Eltern habe ich ohnehin schon, allenfalls werde ich meine Visitenkarte verteilen. Die Besitzerin meint, ich dürfe keinesfalls gratis auch nur einen ihrer Kunden weiterbetreuen?! Ich bitte um Einschätzung! Vertrag inkl. Konkurrenzverbot oder Ähnliches gibt es nicht. Kann mir die gute Dame irgendetwas??
LG

Re: Übernahme einiger Kunden nach Geschäftsauflösung

Verfasst: 22.06.2025, 20:18
von alles2
Die Struktur eines Nachhilfeinstituts kann sehr komplex ausfallen. Handelt es sich bei der angehenden Pensionistin um eine Franchisenehmerin (z.B. der Schülerhilfe), die eine bereitgestellte Infrastruktur übernommen hat? Oder ist sie gleichzeitig die Immobilienbesitzerin, die unabhängig Personal angestellt hat? Dennoch solltest Du sie direkt fragen, warum Dir die eigenständige Betreuung der Kunden untersagt ist. Kommst Du da nicht weiter, könnte man es bei den Kollegen versuchen, die vielleicht mehr wissen.

Re: Übernahme einiger Kunden nach Geschäftsauflösung

Verfasst: 22.06.2025, 20:58
von lucid_dreaming
sie ist die Immobilenbesitzerin, kein Frenchise-Unternehmen. Ich möchte lediglich eine Handvoll Kinder weiterbetreuen und nicht ihre ganze Kartei akquirieren, gerne auch in ihren Räumlichkeiten, aber nicht für 400 Euro für ein kleines Zimmer. Derzeit bin ich angestellt, danach ist sie nur noch Besitzerin. Außerdem ist es für mich günstiger, das in Deutschland zu machen (bin im Grenzgebiet).

Es besteht doch ein Unterschied zwischen ganze Datenbanken übernehmen und 5 bestehende Kontakte weiterführen oder?

Re: Übernahme einiger Kunden nach Geschäftsauflösung

Verfasst: 22.06.2025, 22:25
von alles2
Wird das Lernhilfe-Institut nach ihrem Abgang komplett aufgelöst oder doch von wem anderen übernommen? Und wer kümmert sich darum, Kunden zu lukrieren? Die Immobilienbesitzerin oder jeder einzelne Nachhilfelehrer?
Deine Argumente versehe ich sehr wohl. Aber aus irgendeinem Grund schmeckt der Besitzerin Dein Vorhaben nicht, den es herauszufinden gilt. Schwingen persönliche Befindlichkeiten mit, hättest freie Bahn. Das wäre abzuklären, ob es da doch nicht irgendwo eine Klausel gibt, welche wir aus der Ferne nicht ausfindig machen können.

Re: Übernahme einiger Kunden nach Geschäftsauflösung

Verfasst: 22.06.2025, 23:19
von lucid_dreaming
Bisher hat die Besitzerin = Chefin die Kunden lukriert, danach wäre jeder Lehrer selbstständig und selbst verantwortlich. Die paar Kinder, die ich mitnehmen möchte, wären also sozusagen von der Chefin lukriert (aber ich hab sie jahrelang betreut und sie sowieso kräftig mitgeschnitten und ich müsste sie auch nicht aggressiv abwerben - es wäre so a la "meine Nummer hast du ja, falls du auch weiterhin Nachhilfe möchtest)

Also ja, es sind rein persönliche Befindlichkeiten, ich habe nix unterschrieben, das mich irgendwie zur Treue verpflichtet. O-Ton "du darfst niemanden woanders betreuen, beim Immobilienbüro XY ist der Kundenstamm 300.000 wert"

Re: Übernahme einiger Kunden nach Geschäftsauflösung

Verfasst: 23.06.2025, 02:08
von alles2
Womöglich stützt sich die Besitzerin auf das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Ob es eine Grundlage dafür gäbe, müsste sich wohl ein Gericht ansehen, wenn sie es auf eine Klage ankommen lassen würde. Ohne Abwerbe- oder Wettbewerbsklausel samt Vertragsstrafe würde es für sie problematischer werden. Zu klären wäre eventuell noch, wie der Vertrag zwischen den Eltern und dem Institut ausgestaltet ist. Wenig Bedenken sehe ich, wenn das Kind unbedingt von Dir betreut werden möchte. Wäre das Kind nach Deinem Abgang dennoch am selben Standort geblieben, nur eben bei einem anderen Lehrer, wäre es fragwürdig, sobald Du den Kunden aktiv abgeworben hast (das alte Institut sollte dabei unter gar keinen Umständen verunglimpft werden).

Re: Übernahme einiger Kunden nach Geschäftsauflösung

Verfasst: 23.06.2025, 08:02
von lucid_dreaming
Danke schon mal für deine Einschätzung! Es gibt auch zwischen Eltern und Institut keinen Vertrag (das sind einfach "Zehnerblöcke"). Wenn sie etwas gegen mich zu tun versucht, wäre das eine Unterlassungsklage oder könnte sie direkt auf Schadensersatz klagen? Sie müsste konkret nachweisen, dass die Initiative zur weiteren Kundenbetreuung von mir und nicht vom Kunden ausgeht, richtig? Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung wäre jedenfalls schon mal angebracht oder?

Re: Übernahme einiger Kunden nach Geschäftsauflösung

Verfasst: 23.06.2025, 10:07
von alles2
Dazu müsste man sich genauer ansehen, was einem konkret vorgeworfen werden würde. Entsprechend § 14 Abs.2 UWG bzw. 26e UWG ist klagsmäßig vieles denkbar. Auch das mit dem Rechtsschutz wäre im Detail zu klären und da kann es davon abhängen, ob Du als Angestellter, freier Dienstnehmer oder Selbstständiger tätig sein wirst. Denn manches Mal darf der Anlass für eine Klage nicht innerhalb einer gewissen Beobachtungszeit entstanden sein. Je nach Art der Berufsausübung könnte man sich auch bei der AK oder WKO erkundigen. Dennoch würde mich primär interessieren, aus welchem konkreten Grund die Besitzerin die Mitnahme gewisser Kunden als Problem sehen würde. Warum wäre das nicht so einfach zu erfahren? Und was ist damit gemeint, dass Du die Kunden auf gar keinen Fall gratis weiterbetreuen dürftest? Wieviel würde verlangt werden, wenn Du es dennoch tust und woraus leitet sie das ab?

Re: Übernahme einiger Kunden nach Geschäftsauflösung

Verfasst: 23.06.2025, 10:31
von lucid_dreaming
Okay danke... sie leitet es daraus ab, dass ihre Kunden ein immaterielles Wirtschaftsgut sind und ich ja originär nur durch ihre Werbung bzw. ihr Zutun an die Kunden gekommen bin. Und sie leitet es zudem daraus ab, dass ein Institut wie die Schülerhilfe oder Lernquadrat ja auch Geld bezahlen würde, um ihren gesamten Kundenstock zu übernehmen. Sie denkt wohl, wenn ihre Kartei aus 200 Schülern Hausnummer 100.000 Euro Wert sind, dass man auch für nur einen "ihrer Schüler" 500 Euro "Ablöse" zahlen müsste.

Re: Übernahme einiger Kunden nach Geschäftsauflösung

Verfasst: 23.06.2025, 12:39
von alles2
Das Institut gibt es (demnächst) nicht mehr, Du mietest ihre Räume nicht, zwischen den betreffenden Kunden und dem Institut soll es kein Vertrag geben, aggressives Abwerben dürfte nicht gegeben sein und die Kunden möchten wohl bei ihrem Nachhilfelehrer bleiben. Ich sehe dahingehend nichts, was Deinem Vorhaben entgegenstehen sollte. Es würde mich allerdings freuen, wenn wer es anders sehen könnte und dies kundtut!

Re: Übernahme einiger Kunden nach Geschäftsauflösung

Verfasst: 23.06.2025, 17:02
von lucid_dreaming
Alles klar, vielen Dank dir für die ausführliche Hilfe!