Sachverständiger lügt. Was tun??

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JUSLINE
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Sachverständiger lügt. Was tun??

Beitrag von JUSLINE » 06.08.2003, 11:24

Liebes Forum.

Folgendes:



Mir wird unterstellt stundenlang im ersten Bezirk im 45° Winkel geparkt zu haben, nachdem ich mit meiner rechten hinteren Ecke ein Auto beschädigt haben soll.



Die Zeugen der Gegnerin haben den Winkel bestätigt.



Ich weiss aber, dass ich gerade in der Parklücke gestanden bin.



Mein Auto ist auch an der Ecke nicht beschädigt. Der Sachverständiger hat sich leider als Richter gefühlt, mein Auto schon vor der Besichtigung kommentiert: "Da wird schon ein Schaden übereinstimmen".



Dann hat er tatsächlich am Foto ein Drecktüpfelchen eingeringelt und der Richterin als Schaden verkauft.



Meine Frage:



Wenn das Urteil ( Summe unter 1000 Euro ) aufgrund der Aussage des Sachverständigers negativ ausfällt, kann man da etwas gegen diesen Sachverständiger unternehmen?



Denn ein Sachverständiger sollte doch einen Schaden analysieren und nicht mit Falschaussagen Richter spielen.



Kann ich ein Gegengutachten ( auch selbstbezahlt ) machen lassen. Was würde das bringen.



Denn wenn ein kundiger Sachverständiger feststellt, dass an der besagten Ecke kein Schaden ist, sollte es doch Konsequenzen für den Sachverständiger haben, oder?



PS:

Die Richterin hat es nicht geschafft für diesen Tag das Polizeiprotokoll herbeizuschaffen, dass bewiesen hätte, dass ich die Polizei verständigt hatte.




DorisMihokovic
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RE: Sachverständiger lügt. Was tun??

Beitrag von DorisMihokovic » 06.08.2003, 12:09

Wenden Sie sich an Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung. Diese muss ungerechtfertigte Ansprueche gegen Sie abwehren.

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JUSLINE
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RE: Sachverständiger lügt. Was tun??

Beitrag von JUSLINE » 06.08.2003, 12:58

die einholung eines privatgutachtens ist möglich. bei widersprüchen zwischen mehreren gutachten muss das gericht diese auflösen, indem es im urteil nachvollziehbar begründet, warum es einem bestimmtem gutachten gefolgt ist bzw. einem anderen nicht. es kann freilich noch ein weiters gutachten einholen, das klarheit bringen kann. wenn die urteilsbegründung dazu mangelhaft ist, kann das urteil im rechtsmittelweg bekämpft werden. ein strafrechtlich oder disziplinär vorwerfbares verhalten des sachverständigen wird freilich nicht gleich automatisch vorliegen, wenn dessen gutachten mangelhaft ist.

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