Bewilligte Exekution,aber Forderung nicht Rechtens

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amuroso
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Bewilligte Exekution,aber Forderung nicht Rechtens

Beitrag von amuroso » 11.06.2025, 08:59

Folgendes Problem hat sich ergeben, ich habe eine bewilligte Fahrnis und Gehaltsexekution erhalten,wegen eines angeblich offenen Betrages bei der Burgenländischen Landesregierung von 570 €.Von der Regierung habe ich seit sechs Jahren kein einziges Schreiben erhalten, Ich bin der Annahme gewesen,vor sechs Jahren wurde alles getilgt, da wurde das Haus verkauft und die Förderung abgelöst und jetzt plötzlich kommt die Landesregierung und möchte diesen Betrag haben.Also meiner Meinung nach besteht die Forderung nicht zurecht und ist auch schon lange verjährt. Wie sollte ich hier weiter vorgehen? Ist eine Oppostionsklage Sinnvoll?



alles2
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Re: Bewilligte Exekution, aber Forderung nicht rechtens

Beitrag von alles2 » 11.06.2025, 22:56

Nachdem schon im ersten Beitrag nicht mitgewirkt wurde, bleibt offen, warum subjektiv betrachtet die Forderung nicht zurecht und schon lange verjährt sein soll. In einem vereinfachten Bewilligungsverfahren nach § 54b EO (Exekutionsordnung) stünde einem das Rechtsmittel des Einspruches entsprechend § 54c EO zu. Dort kann man vorbringen, dass ein die Exekution deckender Exekutionstitel nicht existieren kann oder eine Bestätigung der Vollstreckbarkeit fehlen sollte. Nachdem Du die Oppositionsklage bzw. Vollstreckungsgegenklage gem. § 35 EO erwähnst, vermute ich, dass vom Rechtsmittel kein Gebrauch gemacht wurde. In einem Oppositionsprozess wird nicht mehr die Gültigkeit oder Rechtmäßigkeit eines Exekutionstitels geprüft. Für eine derartige Klage (eventuell samt Aufschiebungsantrag) müsstest Du schon durch neue Tatsachen vorbringen können, warum die Exekution nun doch zu Unrecht erfolgt (z.B. wegen bereits erfolgter Zahlung des offenen Betrages, Schulderlass, Begleichung, zugestandene Ratenzahlung oder Stundung durch den Gläubiger). Bloße Behauptungen reichen dafür nicht aus.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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