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Grundstücksteilung §13

Verfasst: 25.07.2003, 17:28
von JUSLINE
Ich habe 10m²Grund(Mauer,Gebäudeteile)nach §13 Grundstücksteilungsgesetz erhalten.Nun sind alle Formalitäten erfüllt und die Eintragung im Grundbuch ist erfolgt, auch die Einspruchsfrist ist verstrichen,

kann diese Übertragung einseitig Rückgängig gemacht werden

oder in irgend einer Art angefochten werden ???






RE: Grundstücksteilung §13

Verfasst: 31.07.2003, 18:41
von JUSLINE
Da muss es sich wohl um ein Landesgesetz handeln. Welches Bundesland?



Ansonsten - Ich denke, Sie können ruhig beim zuständigen Beamten nachfragen, wie das rechtlich jetzt für Sie aussieht.



mfg, MA.