Grundstücksteilung §13
Verfasst: 25.07.2003, 17:28
Ich habe 10m²Grund(Mauer,Gebäudeteile)nach §13 Grundstücksteilungsgesetz erhalten.Nun sind alle Formalitäten erfüllt und die Eintragung im Grundbuch ist erfolgt, auch die Einspruchsfrist ist verstrichen,
kann diese Übertragung einseitig Rückgängig gemacht werden
oder in irgend einer Art angefochten werden ???
kann diese Übertragung einseitig Rückgängig gemacht werden
oder in irgend einer Art angefochten werden ???