Seite 1 von 1
Rohrbruch vor der Wasseruhr
Verfasst: 06.06.2025, 14:51
von lobi
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich Trinkwasserversorgung (Bundesland Steiermark). Wenn vor der Wasseruhr aber auf eigenem Grundstück ein Rohrbruch auftritt, wer muss für die Reparatur aufkommen? Ich als Grundstücksbesitzer oder der Versorger (bei uns die Gemeinde) ? Das Haus befindet sich im Ortszentrum falls das eine Rolle spielt.
Danke.
Re: Rohrbruch vor der Wasseruhr
Verfasst: 07.06.2025, 02:12
von Hank
Ersatz für einen erlittenen Schaden zu erlangen, ist nicht selbstverständlich. Es gilt nämlich der rechtliche Grundsatz: Jeder hat seinen Schaden selbst zu tragen. Schäden stellen für Betroffene rechtlich gesehen einen Zufall dar und „Zufall trifft nach § 1311 ABGB denjenigen, in dessen Vermögen oder Person er sich ereignet”
Daher anhand der Unterlagen, Zeugen usw. schauen, wie der Schaden entstanden sein könnte (schuldhaft und rechtswidrig) und welche Anspruchsgrundlage auf den Sachverhalt ev. angewendet werden könnte bzw. ob vertragliche oder gesetzliche Ansprüche vorliegen…
Re: Rohrbruch vor der Wasseruhr
Verfasst: 07.06.2025, 11:13
von alles2
Dass der Verantwortungsbereich beim Grundstückseigentümer liegt, ist meist auch die Begründung, wenn der Schaden zu erhöhten Wassergebühren geführt hat. Nun wäre die Frage, was eventuell eine Gebäudeversicherung dazu sagt, welche die Kosten für die Reparatur des Rohrbruchs und die Beseitigung von Wasserschäden am Haus oder auf dem Grundstück übernehmen könnte. Ansonsten gilt es daran, sich näher mit der Wasserleitungsordnung der jeweiligen Stadtgemeinde zu befassen.