Verunstaltung
Verfasst: 04.06.2025, 17:23
Folgende Sachlage:
Wohnanlage mit 3 Gebäuden und Tiefgaragen, 28 Eigentümer.
Eine Wohnungen ist inkl. Tiefgaragenabstellplatz vermietet.
Der Mieter ist der Meinung, dass er sein gebrauchtes Moped neu
lackieren muss und macht dies in der Tiefgarage (!) mitten im
Fahrweg zu den Abstellplätzen.
Natürlich gelangen die Farben und die Grundierung nicht nur auf
das Fahrzeug sondern werden inkl. Lösungsmittel auf dem halben
Fahrweg verteilt.
Stellt dies ein Vergehen ("Verunstalten") nach §125 des Stgb dar?
Eine Erlaubnis für diese Malarbeiten wurde natürlich nicht eingeholt,
eine Einsicht, dass hier den Eigentümern gegenüber ein Schaden
entstanden ist, gibt es sowieso nicht.
Wer kommt hier für die Reinigungskosten auf (wird nur mit Chemie
möglich sein)?
Kann hier der Eigentümer der Wohneinheit belangt werden?
MfG, HePo
Wohnanlage mit 3 Gebäuden und Tiefgaragen, 28 Eigentümer.
Eine Wohnungen ist inkl. Tiefgaragenabstellplatz vermietet.
Der Mieter ist der Meinung, dass er sein gebrauchtes Moped neu
lackieren muss und macht dies in der Tiefgarage (!) mitten im
Fahrweg zu den Abstellplätzen.
Natürlich gelangen die Farben und die Grundierung nicht nur auf
das Fahrzeug sondern werden inkl. Lösungsmittel auf dem halben
Fahrweg verteilt.
Stellt dies ein Vergehen ("Verunstalten") nach §125 des Stgb dar?
Eine Erlaubnis für diese Malarbeiten wurde natürlich nicht eingeholt,
eine Einsicht, dass hier den Eigentümern gegenüber ein Schaden
entstanden ist, gibt es sowieso nicht.
Wer kommt hier für die Reinigungskosten auf (wird nur mit Chemie
möglich sein)?
Kann hier der Eigentümer der Wohneinheit belangt werden?
MfG, HePo