§ 54 BO für Wien Gehsteigherstellung
Verfasst: 28.05.2025, 12:46
Liebes Forum,
Ich habe eine Frage:
Was ist die Konsequenz falls einer der Anrainer keinen Bescheid erhält (wurde vergessen).
Was kann er dann machen? Letztendlich wurde ihm dann das Recht genommen, dagegen eine Beschwerde einzureichen?
Ich habe eine Frage:
Was ist die Konsequenz falls einer der Anrainer keinen Bescheid erhält (wurde vergessen).
Was kann er dann machen? Letztendlich wurde ihm dann das Recht genommen, dagegen eine Beschwerde einzureichen?