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§ 54 BO für Wien Gehsteigherstellung

Verfasst: 28.05.2025, 12:46
von bergfan
Liebes Forum,

Ich habe eine Frage:
Was ist die Konsequenz falls einer der Anrainer keinen Bescheid erhält (wurde vergessen).
Was kann er dann machen? Letztendlich wurde ihm dann das Recht genommen, dagegen eine Beschwerde einzureichen?

Re: § 54 BO für Wien Gehsteigherstellung

Verfasst: 29.05.2025, 13:14
von alles2
Die Antwort sollte sich in Absatz 3 finden, wonach das Vorhaben gestundet oder eventuell in vorübergehender Bauart umgesetzt werden kann. Der erste Schritt wäre eben, das Versäumnis sofort der Gemeinde zu melden.

Re: § 54 BO für Wien Gehsteigherstellung

Verfasst: 01.06.2025, 04:19
von Hank
…es kommt drauf an, ob man als Bürger einen Nachteil bzw. einen Schaden erlitten hat oder ob ev. „nur“ eine Dienstpflichtverletzung vorliegt; im engen Wien bauen sie jetzt jedenfalls überall Grätzl-Ladezonen für Gewerbe und Privat, vielleicht hängt das damit zusammen…