§ 54 BO für Wien Gehsteigherstellung

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bergfan
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§ 54 BO für Wien Gehsteigherstellung

Beitrag von bergfan » 28.05.2025, 12:46

Liebes Forum,

Ich habe eine Frage:
Was ist die Konsequenz falls einer der Anrainer keinen Bescheid erhält (wurde vergessen).
Was kann er dann machen? Letztendlich wurde ihm dann das Recht genommen, dagegen eine Beschwerde einzureichen?



alles2
Beiträge: 4051
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: § 54 BO für Wien Gehsteigherstellung

Beitrag von alles2 » 29.05.2025, 13:14

Die Antwort sollte sich in Absatz 3 finden, wonach das Vorhaben gestundet oder eventuell in vorübergehender Bauart umgesetzt werden kann. Der erste Schritt wäre eben, das Versäumnis sofort der Gemeinde zu melden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Hank
Beiträge: 1525
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: § 54 BO für Wien Gehsteigherstellung

Beitrag von Hank » 01.06.2025, 04:19

…es kommt drauf an, ob man als Bürger einen Nachteil bzw. einen Schaden erlitten hat oder ob ev. „nur“ eine Dienstpflichtverletzung vorliegt; im engen Wien bauen sie jetzt jedenfalls überall Grätzl-Ladezonen für Gewerbe und Privat, vielleicht hängt das damit zusammen…

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