Online-Lebensmittelhändler belastet PayPal Guthaben nicht korrekt
Verfasst: 17.05.2025, 13:20
Guten Tag!
Vielleicht kann mir wer helfen mit der Interpretation eines Punktes der allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Online-Lebensmittelhändlers. Ich hätte auch einige Fragen in Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung für zwei Bestellungen bei diesem Lebensmittelhändler.
Abschnitt 13. Fälligkeit, Zahlungsmittel, Verzug und Eigentumsvorbehalt:
PayPal:
„Bei Online-Zahlung mit PayPal bezahlen Sie mit Ihrem hinterlegten Zahlungsmittel des PayPal Kontos nach Aufgabe der Bestellung. Bei erfolgreicher Online Zahlung mit PayPal wird der Bestellwert auf Ihrem hinterlegten Zahlungsmittel des PayPal Kontos reserviert. Es werden zum Bestellwert 20% zusätzlich reserviert um Abweichungen bei Gewichtsartikeln, gemäß Punkt 3, oder eventuelle von Ihnen gewünschte Zusatzartikel abzudecken. Nach Erhalt der Ware wird Ihnen der tatsächliche Warenwert laut Rechnung verrechnet.
Die Abwicklung der Bezahlung mittels PayPal erfolgt über unseren Vertragspartner PAYONE GmbH. Bitte beachten Sie allenfalls auch dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen im Rahmen der Zahlungsabwicklung"
Kontext:
Ich habe zwiemal bei diesem Lebensmittelhändler:online bestellt. Es sind 23 Tage seit der Lieferung der ersten Bestellung und 11 Tage seit der Lieferung der zweiten Bestellung vergangen. In beiden Fällen werden die in den Geschäftsbedingungen erwähnten zusätzlichen 20% zum Bestellwert weiterhin einbehalten obwohl an den Liefertagen der gelieferte Warenwert genau dem ursprünglichen Bestellwert (ohne die zusätzlichen 20%) entsprach. Mir fehlen seither zusammen €50,35 von meinem PayPal-Guthaben.
Eine PayPal Hotline-Mitarbeiterin sagt mir es wäre eine Entscheidung des Lebensmittelhändlers wann das PayPal-Guthaben entsprechend dem tatsächlichen Warenwert korrigiert wird. Es würde nicht an PayPal liegen, dass ich solange warten muss. Übrigens, wenn ich bei einem anderen Lebensmittelhändler (Interspar.at) online mit PayPal bezahle, werden etwaige zum Bestellzeitpunkt zusätzlich „reservierten" Beträge immer am Tag der Lieferung zurückgebucht.
Ich informierte den aus meiner Sicht säumigen Lebensmittehändler bereits am 06.05.2025, dass die ihm nicht zustehenden „reservierten" 20% nach den beiden Lieferungen weiter einbehalten wurden und, dass in der PayPal Transaktionsliste beide Bestellungen als „Zahlung" und als „abgeschlossen" kategorisiert werden. Am 14.05.2025 erhielt er von mir ein Update, dass die Situation gleichbleibend ist.
Der Lebensmittelhändler gibt mir keine Auskunft darüber wann ich mit den Rückbuchungen der „reservierten" 20% rechnen kann, sagt aber: „Da der Fehler in diesem Fall nicht auf unserer Seite liegt, wurde das Problem umgehend an den Zahlungsdienstleister übermittelt. Laut unseren Informationen wird bereits an der Lösung gearbeitet."
Ich habe folgende Fragen:
1. Innerhalb welcher Frist nach Lieferung der Ware muss der Lebensmittelhändler dafür sorgen, dass nur der tatsächliche Warenwert verrechnet wird? Die Zusage in den Geschäftsbedingungen "Nach Erhalt der Ware wird Ihnen der tatsächliche Warenwert laut Rechnung verrechnet" interpretiere ich als kurz nach Erhalt, eher noch am Liefertag (sowie bei Bestellungen bei Intersoar.at), ev. am nächsten Tag. Liege ich richtig mit meiner Interpretation?
2. Ab wann macht es Sinn gegen den Lebensmittelhändler vorzugehen, um die zuviel einbehaltene €50,35 zurückzubekommen? (Es sind 23 Tage seit Lieferung der ersten Bestellung. Seit dem 06.05.2025 heisst es vom Lebensmittelhändler nur „es wird an einer Lösung gearbeitet". Eine einfache Rückbuchung von einem reservierten Betrag ließe sich aber meiner Meinung nach sofort umsetzen, wenn die es wollten.)
3. Was wäre der erste Schritt, wenn ich gegen den Lebensmittelhändler vorgehen will?
4. Der Hinweis in den Geschäftsbedingungen des Lebensmittelhändlers, dass ich als Kunde allenfalls auch die allgemeine Geschäftsbedingungen von PAYONE GmbH beachten soll ist doch gegenstandslos, oder? (Ich habe ja nur einen Vertag mit dem dem Lebensmittelhändler geschlossen. Außerdem veröffentlicht PAYONE GmbH auf ihre Webseiten sowieso keine allgemeine Geschäftsbedingungen.)
Danke im Voraus, falls mir jemand helfen kann!
Vielleicht kann mir wer helfen mit der Interpretation eines Punktes der allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Online-Lebensmittelhändlers. Ich hätte auch einige Fragen in Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung für zwei Bestellungen bei diesem Lebensmittelhändler.
Abschnitt 13. Fälligkeit, Zahlungsmittel, Verzug und Eigentumsvorbehalt:
PayPal:
„Bei Online-Zahlung mit PayPal bezahlen Sie mit Ihrem hinterlegten Zahlungsmittel des PayPal Kontos nach Aufgabe der Bestellung. Bei erfolgreicher Online Zahlung mit PayPal wird der Bestellwert auf Ihrem hinterlegten Zahlungsmittel des PayPal Kontos reserviert. Es werden zum Bestellwert 20% zusätzlich reserviert um Abweichungen bei Gewichtsartikeln, gemäß Punkt 3, oder eventuelle von Ihnen gewünschte Zusatzartikel abzudecken. Nach Erhalt der Ware wird Ihnen der tatsächliche Warenwert laut Rechnung verrechnet.
Die Abwicklung der Bezahlung mittels PayPal erfolgt über unseren Vertragspartner PAYONE GmbH. Bitte beachten Sie allenfalls auch dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen im Rahmen der Zahlungsabwicklung"
Kontext:
Ich habe zwiemal bei diesem Lebensmittelhändler:online bestellt. Es sind 23 Tage seit der Lieferung der ersten Bestellung und 11 Tage seit der Lieferung der zweiten Bestellung vergangen. In beiden Fällen werden die in den Geschäftsbedingungen erwähnten zusätzlichen 20% zum Bestellwert weiterhin einbehalten obwohl an den Liefertagen der gelieferte Warenwert genau dem ursprünglichen Bestellwert (ohne die zusätzlichen 20%) entsprach. Mir fehlen seither zusammen €50,35 von meinem PayPal-Guthaben.
Eine PayPal Hotline-Mitarbeiterin sagt mir es wäre eine Entscheidung des Lebensmittelhändlers wann das PayPal-Guthaben entsprechend dem tatsächlichen Warenwert korrigiert wird. Es würde nicht an PayPal liegen, dass ich solange warten muss. Übrigens, wenn ich bei einem anderen Lebensmittelhändler (Interspar.at) online mit PayPal bezahle, werden etwaige zum Bestellzeitpunkt zusätzlich „reservierten" Beträge immer am Tag der Lieferung zurückgebucht.
Ich informierte den aus meiner Sicht säumigen Lebensmittehändler bereits am 06.05.2025, dass die ihm nicht zustehenden „reservierten" 20% nach den beiden Lieferungen weiter einbehalten wurden und, dass in der PayPal Transaktionsliste beide Bestellungen als „Zahlung" und als „abgeschlossen" kategorisiert werden. Am 14.05.2025 erhielt er von mir ein Update, dass die Situation gleichbleibend ist.
Der Lebensmittelhändler gibt mir keine Auskunft darüber wann ich mit den Rückbuchungen der „reservierten" 20% rechnen kann, sagt aber: „Da der Fehler in diesem Fall nicht auf unserer Seite liegt, wurde das Problem umgehend an den Zahlungsdienstleister übermittelt. Laut unseren Informationen wird bereits an der Lösung gearbeitet."
Ich habe folgende Fragen:
1. Innerhalb welcher Frist nach Lieferung der Ware muss der Lebensmittelhändler dafür sorgen, dass nur der tatsächliche Warenwert verrechnet wird? Die Zusage in den Geschäftsbedingungen "Nach Erhalt der Ware wird Ihnen der tatsächliche Warenwert laut Rechnung verrechnet" interpretiere ich als kurz nach Erhalt, eher noch am Liefertag (sowie bei Bestellungen bei Intersoar.at), ev. am nächsten Tag. Liege ich richtig mit meiner Interpretation?
2. Ab wann macht es Sinn gegen den Lebensmittelhändler vorzugehen, um die zuviel einbehaltene €50,35 zurückzubekommen? (Es sind 23 Tage seit Lieferung der ersten Bestellung. Seit dem 06.05.2025 heisst es vom Lebensmittelhändler nur „es wird an einer Lösung gearbeitet". Eine einfache Rückbuchung von einem reservierten Betrag ließe sich aber meiner Meinung nach sofort umsetzen, wenn die es wollten.)
3. Was wäre der erste Schritt, wenn ich gegen den Lebensmittelhändler vorgehen will?
4. Der Hinweis in den Geschäftsbedingungen des Lebensmittelhändlers, dass ich als Kunde allenfalls auch die allgemeine Geschäftsbedingungen von PAYONE GmbH beachten soll ist doch gegenstandslos, oder? (Ich habe ja nur einen Vertag mit dem dem Lebensmittelhändler geschlossen. Außerdem veröffentlicht PAYONE GmbH auf ihre Webseiten sowieso keine allgemeine Geschäftsbedingungen.)
Danke im Voraus, falls mir jemand helfen kann!