Frage in Stenografieform:
Großeltern bauen Haus,Sohn erbt es,holt seine 2.Frau aus der Slowakei,diese bringt keinen Cent in die Ehe mit und steuert auch während der gem.Zeit keinen Cent bei,versorgt den Ehemann zwar mit Essen und sonstiger Pflege,aber kann keine Ordnung im Haushalt machen und wird zur Gänze von ihm finanziell unterhalten.Alles Wesentliche macht die Enkelin des Mannes,die leibliche Nichte und Tochter seiner Schwester.Die slowakische Gattin hat eine Tochter aus 1.Ehe,die nach Australien auswandert und sich nie um die Mutter gekümmert hat.Nach dem Tod des Onkels erbt die Gattin das Haus,und dieses wird dann schließlich nach ihrem Tod die Tochter in Australien erben.
Wäre die Gattin vor dem Onkel gestorben,hätte die Nichte das Haus geerbt. Ist es möglich, zumindest einen Teil des Familienbesitzes einzuklagen als Entschädigung für die jahrzehntelange Unterstützung durch die leibliche Nichte?
Familienbesitz einklagen?
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