Fragen zu Gewährleistungsrecht (AUTO) bei Privatverkauf!
Verfasst: 06.05.2025, 19:13
Hallo,
ich versuche das folgende jetz kurz aber schlüssig zu erklären was nicht einfach ist.
Habe mir Mai 2023 ein Auto gekauft, da ich damit 3mal Probleme hatte, (Gas keine Reaktion während der Fahrt) und 3x die Werkstätte nichts finden konnte, habe ich mich nicht nur dazu entschlossen mir ein anderes KFZ zuzulegen, sondern auch mich rechtlich beraten zu lassen.
Aus der Beratung ist dann eine Klage geworden, das sich jetzt schon seit Herbst letzten Jahres ca zieht.
Das KFZ war jetzt nochmals zur Begutachtung beim Herstellerimporteur in Wien, heute gab es einen Sachverständigentermin.
Natürlich wurde auch hier nichts gefunden. Selbst der Sachverständige verstand nicht wieso nicht das Autohaus mir das auto einfach wieder abkauft usw...!
Jedenfalls würde es jetzt wenn es zu einer neuen Verhandlung kommt (laut meinem Anwalt aber realistisch est ab September) Ausage gegen Aussage stehen, nur das ich keinerlei Beweise habe, Sachverständiger auch nichts gefunden hat, und es eigentlich mehr "BEweise" gibt das es keine Mängel gibt, als dafür...... da leider nur meine Erfahrungen.
Habe mir schon vor dem Sachverständigentermin überlegt gehabt, das wenn hier nichts rausschaut, ich aufgebe, aber ein Schriftstück forderer wo mir bestätigt wird das das Auto mangelfrei ist.
Habe darüber heute mit meinem Anwalt gesprochen, er wollte mich dazu eher überreden unbedingt weiter zu machen, vor allem auch rechtlich, das so ein Schreiben alleine mir rechtlich nichts bringen würde, wenn ich das Auto verkaufe und dann dieser Mangel wieder auftaucht, bzw. vl sogar ein Unfall passieren sollte....!
Jetzt steht für mich zwar sowieso fest das ich sowieso viel verliere..... aber wenn ich das so bei einem Verkauf präsentiere, das Auto gleich zum Schrottpreis auch veräußern kann.
Will natürlich nicht das jemanden etwas passiert, daher bin ich am Anfang auch diesen Weg gegangen, aber ich kämpfe hier gerade gegen Windmühlen.........und es gibt wie bereits geschrieben mehr Argumente für Mangelfreiheit als dagegen.
Da dieser "Mangel nur sporadisch und willkürlich auftritt" und einfach nicht bzw nicht mehr (wer weiß was die beim Hersteller gemacht haben....) reproduzierbar ist, habe ich mir folgendes überlegt.
Ich warte noch das Gutachten vom SV ab, dann lasse ich die Klage fallen. Las mir ein Angebot vom großen wirka..endeinA..o.at machen.
Dort sind in der Regel ja die Verträge so das ich als Privatverkäufer hier meistens einen: Ausschluss der Gewährleistung enthalten habe, daher hafte ich für nichts was nach dem Verkauf auftretten könnte (so zumindest würde ich das verstehen).
Meine Frage: sind meine Überlegungen korrekt? Kann ich tatsächlich nach dem Verkauf nicht mehr belangt werden?
ich versuche das folgende jetz kurz aber schlüssig zu erklären was nicht einfach ist.
Habe mir Mai 2023 ein Auto gekauft, da ich damit 3mal Probleme hatte, (Gas keine Reaktion während der Fahrt) und 3x die Werkstätte nichts finden konnte, habe ich mich nicht nur dazu entschlossen mir ein anderes KFZ zuzulegen, sondern auch mich rechtlich beraten zu lassen.
Aus der Beratung ist dann eine Klage geworden, das sich jetzt schon seit Herbst letzten Jahres ca zieht.
Das KFZ war jetzt nochmals zur Begutachtung beim Herstellerimporteur in Wien, heute gab es einen Sachverständigentermin.
Natürlich wurde auch hier nichts gefunden. Selbst der Sachverständige verstand nicht wieso nicht das Autohaus mir das auto einfach wieder abkauft usw...!
Jedenfalls würde es jetzt wenn es zu einer neuen Verhandlung kommt (laut meinem Anwalt aber realistisch est ab September) Ausage gegen Aussage stehen, nur das ich keinerlei Beweise habe, Sachverständiger auch nichts gefunden hat, und es eigentlich mehr "BEweise" gibt das es keine Mängel gibt, als dafür...... da leider nur meine Erfahrungen.
Habe mir schon vor dem Sachverständigentermin überlegt gehabt, das wenn hier nichts rausschaut, ich aufgebe, aber ein Schriftstück forderer wo mir bestätigt wird das das Auto mangelfrei ist.
Habe darüber heute mit meinem Anwalt gesprochen, er wollte mich dazu eher überreden unbedingt weiter zu machen, vor allem auch rechtlich, das so ein Schreiben alleine mir rechtlich nichts bringen würde, wenn ich das Auto verkaufe und dann dieser Mangel wieder auftaucht, bzw. vl sogar ein Unfall passieren sollte....!
Jetzt steht für mich zwar sowieso fest das ich sowieso viel verliere..... aber wenn ich das so bei einem Verkauf präsentiere, das Auto gleich zum Schrottpreis auch veräußern kann.
Will natürlich nicht das jemanden etwas passiert, daher bin ich am Anfang auch diesen Weg gegangen, aber ich kämpfe hier gerade gegen Windmühlen.........und es gibt wie bereits geschrieben mehr Argumente für Mangelfreiheit als dagegen.
Da dieser "Mangel nur sporadisch und willkürlich auftritt" und einfach nicht bzw nicht mehr (wer weiß was die beim Hersteller gemacht haben....) reproduzierbar ist, habe ich mir folgendes überlegt.
Ich warte noch das Gutachten vom SV ab, dann lasse ich die Klage fallen. Las mir ein Angebot vom großen wirka..endeinA..o.at machen.
Dort sind in der Regel ja die Verträge so das ich als Privatverkäufer hier meistens einen: Ausschluss der Gewährleistung enthalten habe, daher hafte ich für nichts was nach dem Verkauf auftretten könnte (so zumindest würde ich das verstehen).
Meine Frage: sind meine Überlegungen korrekt? Kann ich tatsächlich nach dem Verkauf nicht mehr belangt werden?