Grüße euch,
Ich habe ein Mail bekommen daß ich die beschädigte Ware, wegen der Post oder der schlechten Verpackung des Versenders, nun wieder verpacken und selbst zur Post bringen soll.
Da das öfters vorkommt frage ich mich mittlerweile wie die Gesetzeslage dazu ist? Es ist ja nicht so, daß mir die Ware nicht gefällt und ich es deswegen doch nicht will. Mich trifft keine Schuld. Wieso muss ich jetzt Tinte verschwenden, Verpackungsmaterial finden, Klebeband verschwenden, zur Post tragen, dort halbe Stunde warten?
Ich renoviere im Moment 2 Wohnungen alleine als Frau zugleich! Ich habe weder die Zeit noch die Nerven anderer Fehler auszugleichen!
Karton habe ich ja auch schon weggeschmissen weil durch die ausgelaufene Farbe durchweicht.
Bin ich zu alldem verpflichtet? Wenn nein, muß ich eine teilweise Rückzahlung akzeptieren?
Danke
Schaden bestellter Ware selbst zur Post bringen?
Re: Schaden bestellter Ware selbst zur Post bringen?
Schaden beziffern und gegenüber dem Schädiger geltend machen (§ 1295 Abs.1 ABGB). Abwarten, wie sich dieser verantwortet, und dann weiterschauen. Als Besteller steht Dir ein unbeschadetes Produkt zu. Das mit der teilweisen Rückzahlung ist nur ein Angebot, das man nicht annehmen muss. Es gibt übrigens Händler, die eine Abholung organisieren. Daher vielleicht nich immer nach dem billigsten Angebot Ausschau halten, sondern nach dem besseren Service. Falls möglich, kann auch die Selbstbedienungszone der Post genutzt werden, sollte man sich nicht anstellen wollen.
Darüber hinaus kann es helfen, nichts mehr online zu bestellen, um sich das mit den Rücksendungen nicht mehr antun zu müssen. Denn tut man es doch, muss man eben damit rechnen, dass beim Versand mal was schiefläuft.
Darüber hinaus kann es helfen, nichts mehr online zu bestellen, um sich das mit den Rücksendungen nicht mehr antun zu müssen. Denn tut man es doch, muss man eben damit rechnen, dass beim Versand mal was schiefläuft.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Schaden bestellter Ware selbst zur Post bringen?
danke aber wie sieht die Gesetzeslage denn aus? natürlich werde ich weiterhin online bestellen. Was sagt das Gesetz? wieso soll ich Kraft und Zeit aufopfern um beschädigte Ware, die durch eine bessere Verpackung geschützt gewesen wäre, zurückzusenden?
Wie komme ich dazu? es ist auch schwer. Natürlich steht mir einwandfreie Ware zu, ja ich weiß ich muß keinen Rabatt annehmen. Wir haben nämlich schon wieder ein Problem. Total gebrauchte Ware bekommen. Ein schweres Regal. Ich möchte einfach nur meine Rechte kennen.
danke
Wie komme ich dazu? es ist auch schwer. Natürlich steht mir einwandfreie Ware zu, ja ich weiß ich muß keinen Rabatt annehmen. Wir haben nämlich schon wieder ein Problem. Total gebrauchte Ware bekommen. Ein schweres Regal. Ich möchte einfach nur meine Rechte kennen.
danke
Re: Schaden bestellter Ware selbst zur Post bringen?
Zuerst fragst Du, ob eine teilweise Rückzahlung akzeptieren musst. Und wenn ich darauf eingehe, weißt Du auf einmal doch, dass Du keinen Rabatt annehmen musst. Kenn mich langsam nicht mehr aus
Kapier nicht ganz, welche Rechte Du sonst noch einfach nur kennen möchtest. Daher gutes Gelingen bei der Suche nach nicht vorhandenen Gesetzen, wie Du sie Dir vorstellst!
Irgendwie hörte es sich anfangs so an, als wäre nicht sicher, ob tatsächlich eine unzureichende Verpackung oder ein - nennen wir es mal - Unfall der Post der Grund für die beschädigte Ware ist. Kein Händler wird gezwungen, ein Produkt für alle Eventualitäten abzusichern. Zustellunternehmen geben in ihren Geschäftsbedingungen vor, wie eine Sendung zumindest verpackt sein sollte (eventuell wird es sonst nicht einmal angenommen). Für alles andere kann der Versandhändler nichts, außer der Besteller ist bereit, mehr für den Versand zu bezahlen.
Und ich trau mich wetten, dass kein Händler scharf darauf ist, wenn die Ware beschädigt beim Kunden ankommt. Kommt das nämlich gehäuft vor, würde er von sich aus entsprechende Maßnahmen ergreifen. Denn eine bessere Verpackung könnte günstiger kommen als die Rückabwicklung oder der unentgeltliche Neuversand des Ersatzes.
In der heutigen Zeit frage ich mich echt, was noch alles auf uns zukommt. Käme für mich nicht überraschend, wenn die Zustellung unter Schwerarbeit fällt, weil die Leute nicht mehr im klassischen Möbelhaus ihre Regale einkaufen gehen. Hauptsache billig muss es sein und sich dann auch noch wundern, wenn danach die Aufregung groß ist.

Kapier nicht ganz, welche Rechte Du sonst noch einfach nur kennen möchtest. Daher gutes Gelingen bei der Suche nach nicht vorhandenen Gesetzen, wie Du sie Dir vorstellst!
Irgendwie hörte es sich anfangs so an, als wäre nicht sicher, ob tatsächlich eine unzureichende Verpackung oder ein - nennen wir es mal - Unfall der Post der Grund für die beschädigte Ware ist. Kein Händler wird gezwungen, ein Produkt für alle Eventualitäten abzusichern. Zustellunternehmen geben in ihren Geschäftsbedingungen vor, wie eine Sendung zumindest verpackt sein sollte (eventuell wird es sonst nicht einmal angenommen). Für alles andere kann der Versandhändler nichts, außer der Besteller ist bereit, mehr für den Versand zu bezahlen.
Und ich trau mich wetten, dass kein Händler scharf darauf ist, wenn die Ware beschädigt beim Kunden ankommt. Kommt das nämlich gehäuft vor, würde er von sich aus entsprechende Maßnahmen ergreifen. Denn eine bessere Verpackung könnte günstiger kommen als die Rückabwicklung oder der unentgeltliche Neuversand des Ersatzes.
In der heutigen Zeit frage ich mich echt, was noch alles auf uns zukommt. Käme für mich nicht überraschend, wenn die Zustellung unter Schwerarbeit fällt, weil die Leute nicht mehr im klassischen Möbelhaus ihre Regale einkaufen gehen. Hauptsache billig muss es sein und sich dann auch noch wundern, wenn danach die Aufregung groß ist.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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