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Führerscheinprüfung

Verfasst: 29.04.2025, 19:58
von gpgm65
Kann mir jemand sagen, ob das Fernbleiben wegen der theoretischen oder praktischen Führerscheinprüfung von der Schule trotz Entschuldigungsschreiben der Fahrschule als „unentschuldigtes Fernbleiben“ zählt???

Re: Führerscheinprüfung

Verfasst: 30.04.2025, 00:45
von alles2
Entsprechend § 45 SchUG (Schulunterrichtsgesetz) sehr wohl, weil die Schule unverzüglich darüber hätte benachrichtigt werden sollen, sobald Du von dem Umstand wusstest. Einfach nicht zum Unterricht erscheinen und später eine Bestätigung nachzureichen, gilt nur bei unvorhersehbaren Ereignissen als entschuldigt.