Führerscheinprüfung
Führerscheinprüfung
Kann mir jemand sagen, ob das Fernbleiben wegen der theoretischen oder praktischen Führerscheinprüfung von der Schule trotz Entschuldigungsschreiben der Fahrschule als „unentschuldigtes Fernbleiben“ zählt???
Re: Führerscheinprüfung
Entsprechend § 45 SchUG (Schulunterrichtsgesetz) sehr wohl, weil die Schule unverzüglich darüber hätte benachrichtigt werden sollen, sobald Du von dem Umstand wusstest. Einfach nicht zum Unterricht erscheinen und später eine Bestätigung nachzureichen, gilt nur bei unvorhersehbaren Ereignissen als entschuldigt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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