Rücktritt von Privatanklage (Verwaltungsgericht/Beleidigung)
Verfasst: 29.04.2025, 10:46
Hallo,
eine Beleidigung wurde von der Behörde mit Strafe erledigt. Es erfolgte ein Einspruch. Im Einspruch hat der RA keinen Kostenersatz begehrt. Es steht nun ein Verhandlungstermin vor dem LVWG bevor.
Tritt nun der Privatankläger von der Verfolgung zurück (ist das in diesem Stadium überhaupt möglich?), wie sieht es dann mit dem Kostenersatz des Privatanklägers gegenüber dem Beschuldigten aus?
LVwG Niederösterreich LVwG-S-1432/001-2023LVwG-S-1432/002-2023LVwG-S-1435/001-2023LVwG-S-1435/002-2023 gibt zwar Einblick in die Rechtsprechung, aber wie würde es aussehen, wenn der Privatankläger noch vor dem Verfahren von der Verfolgung zurücktritt? In der Verhandlung vor der BH hatte der Beschuldigte keinen Rechtsanwalt.
Müsste man zB die Kosten der Beschwerde ersetzen oder oder oder?
Ich freue mich auf Antworten!
eine Beleidigung wurde von der Behörde mit Strafe erledigt. Es erfolgte ein Einspruch. Im Einspruch hat der RA keinen Kostenersatz begehrt. Es steht nun ein Verhandlungstermin vor dem LVWG bevor.
Tritt nun der Privatankläger von der Verfolgung zurück (ist das in diesem Stadium überhaupt möglich?), wie sieht es dann mit dem Kostenersatz des Privatanklägers gegenüber dem Beschuldigten aus?
LVwG Niederösterreich LVwG-S-1432/001-2023LVwG-S-1432/002-2023LVwG-S-1435/001-2023LVwG-S-1435/002-2023 gibt zwar Einblick in die Rechtsprechung, aber wie würde es aussehen, wenn der Privatankläger noch vor dem Verfahren von der Verfolgung zurücktritt? In der Verhandlung vor der BH hatte der Beschuldigte keinen Rechtsanwalt.
Müsste man zB die Kosten der Beschwerde ersetzen oder oder oder?
Ich freue mich auf Antworten!