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Gesundheitsdaten Weitergabe ohne Einverständnis
Verfasst: 15.04.2025, 14:30
von gerry95
Grüß euch bin momentan leider in einem Bbrz Kurs.
Bzw. seit 3 Wochen auf Praktikum, die Chefin würd mich sogar übernehmen ja soweit alles tutti.
Nur hab ich heut eine Frage von der Zukünftigen Chefin bekommen ob ich noch Benzos nehme/steht in einem Befund den das Bbrz am Kursbeginn erhielt.
Darf das Bbrz meine Krankendaten einfach so weitergeben?
Ohne mein Einverständnis natürlich.?
Re: Gesundheitsdaten Weitergabe ohne Einverständnis
Verfasst: 15.04.2025, 15:30
von alles2
In dieser Konstellation würde ich mich da nicht festlegen wollen. Zuerst wäre das mit dem BBRZ zu klären, ob das so eh in Ordnung war oder es ein Versehen war. Vielleicht gibt es einen Vertrag oder eine Vereinbarung mit dem BBRZ, die man sich ansehen müsste. Oder man fragt den AMS, zumal es von denen ausgegangen sein dürfte. Zwischen denen und Dir gibt es ja auch eine Vereinbarung oder Mitteilung, welche zu überprüfen wäre. Es gibt nämlich Umstände, wovon der Arbeitgeber wissen sollte, wenn es um gesundheitliche Einschänkungen geht und der Arbeitnehmer daher nur eingeschränkt einsetzbar ist. Stell Dir vor, Du müsstest Werkzeugmaschinen bedienen und wärst auf bewusstseinsverändernde Medikamente angewiesen. Das könnte fatal werden, wenn der Arbeitgeber nichts davon gewusst hätte. Du kannst beim Arbeitnehmerschutz der AK (ist eine eigene Abteilung) anrufen, wobei dafür sämtliche Unterlagen vom AMS und dem BBRZ benötigt werden würden, um verbindliche Auskünfte erteilt zu bekommen.
Re: Gesundheitsdaten Weitergabe ohne Einverständnis
Verfasst: 13.05.2025, 14:35
von zukote1991
Servus, grundsätzlich dürfen Gesundheitsdaten laut DSGVO und österreichischem Datenschutzgesetz nur mit deiner ausdrücklichen Einwilligung weitergegeben werden. Das BBRZ ist hier besonders zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eine Weitergabe ohne dein Wissen oder Einverständnis könnte rechtlich problematisch sein – eventuell sogar ein Verstoß gegen das Amts- oder Datenschutzgeheimnis.
Ich würde dir raten, schriftlich nachzufragen, wer genau was weitergegeben hat – und auf welcher rechtlichen Grundlage.