Gesundheitsdaten Weitergabe ohne Einverständnis

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gerry95
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Gesundheitsdaten Weitergabe ohne Einverständnis

Beitrag von gerry95 » 15.04.2025, 14:30

Grüß euch bin momentan leider in einem Bbrz Kurs.
Bzw. seit 3 Wochen auf Praktikum, die Chefin würd mich sogar übernehmen ja soweit alles tutti.
Nur hab ich heut eine Frage von der Zukünftigen Chefin bekommen ob ich noch Benzos nehme/steht in einem Befund den das Bbrz am Kursbeginn erhielt.
Darf das Bbrz meine Krankendaten einfach so weitergeben?
Ohne mein Einverständnis natürlich.?



alles2
Beiträge: 4051
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Gesundheitsdaten Weitergabe ohne Einverständnis

Beitrag von alles2 » 15.04.2025, 15:30

In dieser Konstellation würde ich mich da nicht festlegen wollen. Zuerst wäre das mit dem BBRZ zu klären, ob das so eh in Ordnung war oder es ein Versehen war. Vielleicht gibt es einen Vertrag oder eine Vereinbarung mit dem BBRZ, die man sich ansehen müsste. Oder man fragt den AMS, zumal es von denen ausgegangen sein dürfte. Zwischen denen und Dir gibt es ja auch eine Vereinbarung oder Mitteilung, welche zu überprüfen wäre. Es gibt nämlich Umstände, wovon der Arbeitgeber wissen sollte, wenn es um gesundheitliche Einschänkungen geht und der Arbeitnehmer daher nur eingeschränkt einsetzbar ist. Stell Dir vor, Du müsstest Werkzeugmaschinen bedienen und wärst auf bewusstseinsverändernde Medikamente angewiesen. Das könnte fatal werden, wenn der Arbeitgeber nichts davon gewusst hätte. Du kannst beim Arbeitnehmerschutz der AK (ist eine eigene Abteilung) anrufen, wobei dafür sämtliche Unterlagen vom AMS und dem BBRZ benötigt werden würden, um verbindliche Auskünfte erteilt zu bekommen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

zukote1991
Beiträge: 1
Registriert: 13.05.2025, 14:32

Re: Gesundheitsdaten Weitergabe ohne Einverständnis

Beitrag von zukote1991 » 13.05.2025, 14:35

Servus, grundsätzlich dürfen Gesundheitsdaten laut DSGVO und österreichischem Datenschutzgesetz nur mit deiner ausdrücklichen Einwilligung weitergegeben werden. Das BBRZ ist hier besonders zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eine Weitergabe ohne dein Wissen oder Einverständnis könnte rechtlich problematisch sein – eventuell sogar ein Verstoß gegen das Amts- oder Datenschutzgeheimnis.

Ich würde dir raten, schriftlich nachzufragen, wer genau was weitergegeben hat – und auf welcher rechtlichen Grundlage.

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