Was ist Fruchtgenußrecht???
Verfasst: 16.07.2003, 16:31
Als unsere Großmutter 1986 verstarb hinterließ sie unserer Mutter Haus und Grund, welches diese an uns zwei Söhne weiterschenkte, sich aber das Fruchtgenußrecht vorbehielt. Mein jüngerer Bruder zog 1999 nach seiner Scheidung in dieses Haus ein. Nun zieht er wieder aus, weil er es satt hat sich bei jedem Disput mit unserer Mutter sagen zu lassen: "Vergiß nicht, Du wohnst in meinem Haus!". Ich selbst habe auf diesem Grundstück das Haus meiner Tante nach ihrem Tode geerbt, und wollte mir vor kurzem (mit Einverständnis meines Bruders) einen Zaun mit Tor errichten um mich ein wenig abzugrenzen. Dies wurde mir von meiner Mutter verboten mit den Worten: "Da war nie ein Zaun, da kommt auch jetzt keiner, weil das letzte Wort habe immer noch ich!"
Jetzt meine Frage:
1.) Hat sie wirklich soviel Einspruchsrecht, daß ohne ihre Zustimmung nichts verändert werden darf?
2.)Hat sie mit diesem Fruchtgenußrecht auch das uneingeschrenkte Wohnrecht?
Auszug aus dem Notariatsakt:
Sie (meine Mutter) schenkt hiemit diese Liegenschaft mit allem Zubehör und wie sie diesen derzeit besitzt zu gleichen Teilen ihren Söhnen XXXXXX und YYYYYY, welche diese Schenkung ausdrücklich annehmen.
Die Geschenkgeberin behält sich, und zwar auf Lebenszeit das unentgeltliche Fruchtgenußrecht am Vertragsgegenstand vor.
Jetzt meine Frage:
1.) Hat sie wirklich soviel Einspruchsrecht, daß ohne ihre Zustimmung nichts verändert werden darf?
2.)Hat sie mit diesem Fruchtgenußrecht auch das uneingeschrenkte Wohnrecht?
Auszug aus dem Notariatsakt:
Sie (meine Mutter) schenkt hiemit diese Liegenschaft mit allem Zubehör und wie sie diesen derzeit besitzt zu gleichen Teilen ihren Söhnen XXXXXX und YYYYYY, welche diese Schenkung ausdrücklich annehmen.
Die Geschenkgeberin behält sich, und zwar auf Lebenszeit das unentgeltliche Fruchtgenußrecht am Vertragsgegenstand vor.