Hallo,
Ich habe vor 1-2 Wochen meine Umsatzsteuerjahreserklärung 2024 beim Finanzamt eingebracht.
Im Nachhinein habe ich erkannt das ich einen Rechenfehler gemacht habe.
Der Bescheid ist schnell eingetroffen, und es besteht die Möglichkeit Beschwerde einzureichen.
Jetzt gibt es einige Möglichkeiten (243§ BAO, 299§ BAO usw.).
Welcher Paragraf ist in diesem Fall notwendig? Meine Rechtsmittelfrist ist nicht abgelaufen.
Danke im Voraus.
Lg Herman
Beschwerde gegen Umsatzsteuerbescheid
Re: Beschwerde gegen Umsatzsteuerbescheid
So wie bei der Arbeitnehmerveranlagung würde es sich um eine Bescheidbeschwerde gem. § 243 BAO iVm § 245 BAO handeln. Erst bei Rechtskraft eines erlassenen Bescheides kann innerhalb von einem Jahr ab Zustellung ein Antrag auf Bescheidaufhebung nach § 299 BAO auf dessen Änderung eingebracht werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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