ehrenbeleidigung und nötigung (?)

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ehrenbeleidigung und nötigung (?)

Beitrag von JUSLINE » 15.07.2003, 09:03

mein vater und meine mutter leben momentan in scheidung. im zuge der "solidarisierung mit meiner mutter" sind einige bemerkungen "unter jeder würde" meine person betreffend von seiten meines vaters gefallen (die unabhängig vom bevorstehenden scheidungsverfahren auch gefallen wären!). macht es einen sinn (abgesehen von der beweisführung) gerichtlich vorzugehen? erfüllt der umstand, daß er mich zum lügen animieren wollte überhaupt den tatbestand der "nötigung"? wenn nicht unbedingt juristisch: hat es einen psychologischen sinn so vorzugehen?





mfg.



gs



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RE: ehrenbeleidigung und nötigung (?)

Beitrag von JUSLINE » 22.07.2003, 14:31

>erfüllt der umstand, daß er mich zum lügen animieren wollte überhaupt den tatbestand der "nötigung"?



Vermutlich nicht. § 105 StGB - Nötigung - lautet:



§ 105 (1) Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.



(2) Die Tat ist nicht rechtswidrig, wenn die Anwendung der Gewalt oder Drohung als Mittel zu dem angestrebten Zweck nicht den guten Sitten widerstreitet.



>wenn nicht unbedingt juristisch: hat es einen psychologischen sinn so vorzugehen?



Abgesehen von Ihren juristischen Möglichkeiten, die erst abgeschätzt werden können, wenn die Aktenlage bekannt ist sowie die zur Verfügung stehenden Beweismittel, möchte ich Ihnen sagen, dass hier geteilte Meinunge vorzufinden sind: Die einen meinen, es hätte Sinn, gerichtlich vorzugehen, um endlich klare Tatsachen zu schaffen, die anderen scheuen vor Klagserhebung zurück.



Da ich nicht Psychologin bin, kann ich die Frage nicht von diesem Blickwinkel aus betrachten.



Da Sie aber im Scheidungsgeschehen quasi zwischen die Fronten der Eltern geraten zu sein scheinen, wäre vielleicht ein allseitiges Mediationsgespräch unter Hinzuziehung von Jurist/in plus Psychologin überlegenswert, da das doch viel an unnötigen Prozesskosten und weiterem Staubaufwirbeln sparen könnte.



mfg, MA.



>

> mfg.

>

> gs


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RE: ehrenbeleidigung und nötigung (?)

Beitrag von JUSLINE » 18.08.2003, 14:19

Hier greift möglicherweise die Anstiftung zur "Falschen Zeugenaussage vor Gericht" - Strafrecht - es sei denn, er hätte dies durch Androhung mit Gewalt verlangt = ev. nur gefährliche Drohung und/oder Nötigung und wie oben angeführt - Es sind aber im Fall der falschen Aussage auch sie strafbar!!!!


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