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Erbrecht: Alle Erben schlagen aus

Verfasst: 25.03.2025, 18:16
von stormer100
Guten Tag liebe Community,
laut §750 AGBG: § 750:
Wenn kein zur Erbfolge Berechtigter vorhanden ist und auch sonst niemand die Verlassenschaft erwirbt, hat der Bund das Recht, sie sich anzueignen.
Aber ich mir stark sicher das kein Vermögen über bleibt sondern nur Schulden. Kein Erbe wird dieses Erbe annehmen.

Bin als Sohn verpflichtet, das Erbe anzunehmen? Ich meine Nein.

Zusätzliche Info: Am Grundbuch des Hauses, das alleine meinen Vater gehört, ist auch ein Pfandrecht eigetragen.

Werden die Forderungen der Gläuber also dann verfallen, oder?

Re: Erbrecht: Alle Erben schlagen aus

Verfasst: 25.03.2025, 23:40
von alles2
Dafür gibt es ja die Erbausschlagung nach § 805 ABGB. Wie die Gläubiger dabei aussteigen, die auch durch die Finger schauen können, wird dort beschrieben:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/erben_und_vererben/4/Seite.793040.html#Erba

Die Aneignung durch den Bund nach § 750 ABGB (Aneignungsrecht) wird sonst bei einem erblosen Nachlass vorgenommen.

Re: Erbrecht: Alle Erben schlagen aus

Verfasst: 11.04.2025, 01:19
von Hank
…man muss aufpassen, dass man keine Fristen zur Ausschlagung verstreichen lässt, sonst könnte man auch mit seinem eigenen Vermögen für die Nachlassverbindlichkeiten haften, und zur Ermittlung der Nachlassverhältnisse gibt es ja sowas wie das Inventar - jedenfalls hat das Erbrecht im ABGB über dreihundert Paragraphen, die in ihrer Verzwicktheit und Komplexität selbst Erbfachleuten stets einiges abverlangen…