laut §750 AGBG: § 750:
Aber ich mir stark sicher das kein Vermögen über bleibt sondern nur Schulden. Kein Erbe wird dieses Erbe annehmen.Wenn kein zur Erbfolge Berechtigter vorhanden ist und auch sonst niemand die Verlassenschaft erwirbt, hat der Bund das Recht, sie sich anzueignen.
Bin als Sohn verpflichtet, das Erbe anzunehmen? Ich meine Nein.
Zusätzliche Info: Am Grundbuch des Hauses, das alleine meinen Vater gehört, ist auch ein Pfandrecht eigetragen.
Werden die Forderungen der Gläuber also dann verfallen, oder?