Seite 1 von 1

Famiienbeihilfe für Studierenden

Verfasst: 19.03.2025, 13:19
von LaFarfalla
Wenn für das WS 2024/2025 durch das Ablegen der Fachprüfung (1. Teil - 23.11.24 und 2. Teil 10.02.25) 18 ECTS erreicht wurden (erforderlich 16 ECTS), ab wann rückwirkend kann dann die FB beantragt werden? Lt. meinem Verständnis ab Semesterbeginn (also 10/24), lt. Finanzamt ab Erreichen der 18 ECTS (02/25).
Abgesehen davon, dass ich einen Abweisungsbescheid erhalten habe und die Auszahlung ab 02/25 quasi per Telefon "nachverhandeln" musste.
Meiner Meinung nach ist der 1. positive Teil der Prüfung ausschlaggebend, weil ohne diesen wäre es ja nicht zum Vollenden der Fachprüfung gekommen.
Bringt hier ein Einspruch etwas oder ist das gesetzlich geregelt, ich kann nämlich nichts finden?
Danke für eure Antworten!

Re: Familienbeihilfe für Studierende

Verfasst: 22.03.2025, 10:58
von alles2
An dieser Stelle sei Dir zum Thema Familienbeihilfe (FBH) im ÖH-Shop die Sozialbroschüre angeraten. Auf Seite 25 geht es ab dem Punkt 2.7 um den Leistungsnachweis (siehe auch Kapitel "Leistungsnachweis nach dem 1. Studienjahr"). Am Ende des Unterpunktes 2.7.3 heißt es zu Beginn der Seite 27, dass man die Monate, in denen man aufgrund des mangelnden Nachweises keine FBH erhalten hat, nicht zurückbezahlt erhält.