Famiienbeihilfe für Studierenden

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
LaFarfalla
Beiträge: 2
Registriert: 17.03.2025, 09:45

Famiienbeihilfe für Studierenden

Beitrag von LaFarfalla » 19.03.2025, 13:19

Wenn für das WS 2024/2025 durch das Ablegen der Fachprüfung (1. Teil - 23.11.24 und 2. Teil 10.02.25) 18 ECTS erreicht wurden (erforderlich 16 ECTS), ab wann rückwirkend kann dann die FB beantragt werden? Lt. meinem Verständnis ab Semesterbeginn (also 10/24), lt. Finanzamt ab Erreichen der 18 ECTS (02/25).
Abgesehen davon, dass ich einen Abweisungsbescheid erhalten habe und die Auszahlung ab 02/25 quasi per Telefon "nachverhandeln" musste.
Meiner Meinung nach ist der 1. positive Teil der Prüfung ausschlaggebend, weil ohne diesen wäre es ja nicht zum Vollenden der Fachprüfung gekommen.
Bringt hier ein Einspruch etwas oder ist das gesetzlich geregelt, ich kann nämlich nichts finden?
Danke für eure Antworten!



alles2
Beiträge: 4051
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Familienbeihilfe für Studierende

Beitrag von alles2 » 22.03.2025, 10:58

An dieser Stelle sei Dir zum Thema Familienbeihilfe (FBH) im ÖH-Shop die Sozialbroschüre angeraten. Auf Seite 25 geht es ab dem Punkt 2.7 um den Leistungsnachweis (siehe auch Kapitel "Leistungsnachweis nach dem 1. Studienjahr"). Am Ende des Unterpunktes 2.7.3 heißt es zu Beginn der Seite 27, dass man die Monate, in denen man aufgrund des mangelnden Nachweises keine FBH erhalten hat, nicht zurückbezahlt erhält.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 50 Gäste