Seite 1 von 1

Waffenbesitzkarte nach §35 SMG

Verfasst: 16.03.2025, 20:01
von Huerol
Hall ich habe nach einem §27/1 SMG Fall eine vorläufige Einstellung des Verfahrens nach §35 SMG bekommen, diese läuft bald aus und dann wird das Verfahren komplett eingestellt. Ich habe nie konsumiert und musste auch nicht zum Amtsarzt. Meine Frage ist jetzt ob ich wenn das Verfahren komplett eingestellt ist, ich eine WBK beantragen kann, bzw. ob ich diese bekomme. Habe als ich den Brief von der Polizei bekommen habe schon Kategorie C Waffen besessen da ich auch einen Jagdschein habe. Jetzt meine Frage ob ich eine WBK bekomme bzw. ob es passieren kann, dass mir evtl. sogar nachträglich meine Waffen abgenommen werden (habe ich in einem anderen Forum gelesen) und es darum erst gar nicht anfragen sollte und es riskieren, dass ich ein nachträgliches Waffenverbot bekomme.

Bin über sämtliche Antworten dankbar.

LG Huerol

Re: Waffenbesitzkarte nach § 35 SMG

Verfasst: 16.03.2025, 21:20
von alles2
Wie bereits in Deinem vorherigen Thread erwähnt, muss Du in dem Fall im Umgang mit einer Waffe nicht mal als unverlässlich gelten, wenn es zu einer Verurteilung gekommen wäre, weil die Tatbestände des § 8 Abs.3 WaffG (Waffengesetz) nicht gegeben sind. Daher ist auch die Frage über einen vorläufigen Rücktritt von der Verfolgung nicht weiter von Belang. In Anbetracht des § 12 Abs.1 WaffG sehe ich keinen Grund für den Ausspruch eines Waffenverbots.

Re: Waffenbesitzkarte nach §35 SMG

Verfasst: 16.03.2025, 21:39
von Huerol
Super vielen Dank für deine Antwort. Dann bin ich beruhigt und werde wenn das Verfahren endgültig eingestellt ist meine WBK beantragen.

Danke für deine hilfreichen Antworten :)