Waffenbesitzkarte nach §35 SMG
Verfasst: 16.03.2025, 20:01
Hall ich habe nach einem §27/1 SMG Fall eine vorläufige Einstellung des Verfahrens nach §35 SMG bekommen, diese läuft bald aus und dann wird das Verfahren komplett eingestellt. Ich habe nie konsumiert und musste auch nicht zum Amtsarzt. Meine Frage ist jetzt ob ich wenn das Verfahren komplett eingestellt ist, ich eine WBK beantragen kann, bzw. ob ich diese bekomme. Habe als ich den Brief von der Polizei bekommen habe schon Kategorie C Waffen besessen da ich auch einen Jagdschein habe. Jetzt meine Frage ob ich eine WBK bekomme bzw. ob es passieren kann, dass mir evtl. sogar nachträglich meine Waffen abgenommen werden (habe ich in einem anderen Forum gelesen) und es darum erst gar nicht anfragen sollte und es riskieren, dass ich ein nachträgliches Waffenverbot bekomme.
Bin über sämtliche Antworten dankbar.
LG Huerol
Bin über sämtliche Antworten dankbar.
LG Huerol