Als mein Mieter erfuhr, dass ich (Vermieter) einen Wohnungsschlüssel habe, teilte er mir mit, dass er das Schloss austauschen werde.
1. Darf er das ohne meine Zustimmung?
2. Wie kann ich ihm erklären, dass ich den Schlüssel ohnedies nur im Notfall (zum Beispiel Verdacht auf Ableben in der Wohnung) benutzen darf (bitte Verweis auf StGB) bzw. benutzen würde (meine Absichtserklärung habe ich bereits gegeben)?
Mieter will das Schloss austauschen
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- Registriert: 10.12.2010, 09:43
Re: Mieter will das Schloss austauschen
Der Mieter kann auf Grundlage des § 1096 ABGB das Schloss seiner Wohnung auswechseln und muss das alte beim Auszug nicht wieder einbauen, wenn der Vermieter damit einverstanden ist. Letzterer darf keinen Wohnungsschlüssel einbehalten, außer es ist was anderes ausgemacht. Bei einem Notfall wäre sowieso die Polizei oder Feuerwehr hinzuziehen, die dann in die Wohnung eindringen darf. Oder man einigt sich darauf, dass für so einen Fall ein Schlüssel bei einer dritten Person aufliegt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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